Datenschutzrat

Osterreich  Datenschutzratp1
Staatliche Ebene Bund
Stellung Unabhängiges Beratungsorgan
Aufsicht Bundesministerium für Justiz (Geschäftsstelle)
Gründung 2000 (§§ 14–17 DSG)
Website Website

Der österreichische Datenschutzrat berät die Bundesregierung und die Landesregierungen auf deren Ersuchen in rechtspolitischen Fragen des Datenschutzes.

Aufgaben und Geschichte

Der Datenschutzrat wurde mit dem Datenschutzgesetz 2000 geschaffen. Er ist beim Bundesministerium für Justiz als seine Geschäftsstelle eingerichtet.

Seine Aufgaben sind (§ 14 Abs. 1 DSG):

Zur Erfüllung dieser Aufgaben (§ 14 Abs. 2 DSG) kann er:

Zusammensetzung

Der Datenschutzrat besteht aus Vertretern der politischen Parteien, der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, der Wirtschaftskammer Österreich, der Länder, des Gemeindebundes, des Österreichischen Städtebundes, einem vom Justizministerium zu ernennenden Vertreter des Bundes, einem von der Bundesregierung zu entsendenden Vertreter aus dem Kreis der Datenschutzbeauftragten der Bundesministerien und zwei vom Datenschutzrat zu benennenden nationalen oder internationalen Experten aus dem Bereich des Datenschutzes (§ 15 DSG). Für alle Mitglieder sind Kenntnisse sowie Erfahrungen auf den Gebieten des Datenschutzrechtes, des Unionsrechtes und der Grundrechte ausdrücklich vorgesehen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und die Beratungen nicht öffentlich, soweit der Rat nicht selbst anderes beschließt (§ 15 Abs. 8 resp. § 17 Abs. 8 DSG).

Der Datenschutzrat umfasst (Stand 2026) 22 Mitglieder.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ Mitglieder des Datenschutzrates. In: www.bmj.gv.at. Abgerufen am 24. Februar 2026.