Unter Datenvernichtung versteht man Verfahren, mit denen Datenträger so behandelt werden, dass eine Rekonstruktion der ursprünglich darauf enthaltenen Daten hochgradig unwahrscheinlich bzw. praktisch ausgeschlossen ist. Daten gelten erst dann als wirksam vernichtet, wenn ihre Wiederherstellung physisch unmöglich ist. Die Wirksamkeit der Datenvernichtung hängt nicht von ihrem Inhalt, einer subjektiv zugewiesenen Bedeutung oder darin enthaltenen Vertraulichkeitsklauseln ab. In dieser Hinsicht kann Datenvernichtung als Bestandteil des Datenschutzes aufgefasst werden.
Im Wesentlichen lassen sich die folgenden Anwendungsfälle unterscheiden:
Bei der Datenvernichtung sind je nach Art der Daten in der Regel bestimmte Vorschriften zu beachten, zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz oder vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erlassene Regeln.
Datenvernichtung wird zum Teil von dafür spezialisierten Unternehmen als Serviceleistung angeboten und durchgeführt.
Die Art der Datenvernichtung ist vom jeweiligen Datenträgertyp abhängig. Sie kann sich im Einzelfall als schwierig erweisen. So lassen sich Fragmente von Papier, die durch den Aktenvernichter erzeugt wurden, unter Umständen wieder zusammensetzen. Solche Verfahren sind heutzutage teilweise automatisiert. Der Inhalt einer Festplatte kann selbst nach einem Säurebad und anderen Zerstörungsmaßnahmen dennoch in sehr vielen Fällen ausgelesen werden, meist allerdings nur von speziellen Datenrettungsunternehmen. Werden die Daten jedoch mit Zufallsdaten oder Bitmustern überschrieben, so sind nicht einmal professionelle Datenretter in der Lage, diese zu rekonstruieren. Die Wahrscheinlichkeit, ein einzelnes Bit korrekt wiederherzustellen liegt, nach einem einmaligen Überschreiben der Daten bei 56 %, bei einem ganzen Byte (8 Bit) beträgt die Möglichkeit lediglich 0,96 %.
Je nach Datenträger existieren dafür verschiedene Verfahren:
Das gängige „Löschen“ von Dateien durch das Betriebssystem entfernt üblicherweise nur den Eintrag der Datei und markiert den Speicherplatz als frei; dies wird auch ‚Logisches Löschen‘ genannt. Die eigentlichen Daten bleiben erhalten und können mit speziellen Programmen rekonstruiert werden, solange der Bereich noch nicht überschrieben wurde. Soll oder muss dies wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Daten verhindert werden, so besteht die Möglichkeit, diese Daten mithilfe spezieller Systemprogramme ('Eraser' genannt) zu überschreiben. Gegenstand dieses Überschreibens sind nicht einzelne Dateien, sondern ganze Datenträger oder Partitionen.
Alternativ zum ‚Sicheren Löschen‘ kann – abhängig vom gewünschten Datenschutz – der Dateninhalt vor dem logischen Löschen verschlüsselt werden. Allerdings sind die Daten dann immer noch, wenn auch verschlüsselt, auf dem Datenträger vorhanden. Ihre Sicherheit hängt dann vom gewählten Verschlüsselungsverfahren und dem Passwort ab.