David Mevius

David Mevius, zeitgenössisches Porträt.
Gedenktafel in Wismar.

David Mevius (* 6. Dezember 1609 in Greifswald; † 14. August 1670 ebenda) war ein Rechtspraktiker und einer der bedeutendsten Juristen des usus modernus.

Leben und Werk

Sitzfigur von David Mevius am Greifswalder Rubenow-Denkmal.

David Mevius war der zweite Sohn des Greifswalder Juraprofessors Friedrich Mevius und dessen Ehefrau Elisabeth Rhaw. Er erhielt eine erste Ausbildung an der Lateinschule in Greifswald und nahm an der dortigen Universität zuerst ein Studium der Theologie auf. Bald wandte er sich jedoch der Rechtswissenschaft zu und studierte ab August 1629 auch an der Universität Rostock. Später unternahm er ausgiebige Reisen, auch weil in Pommern durch den Dreißigjährigen Krieg Not herrschte. 1635 kehrte er nach Greifswald zurück, wo an der juristischen Fakultät eine Stelle vakant war. Ende 1636 erhielt er den Lehrstuhl von Friedrich Gerschow, der am 6. September 1635 gestorben war.

Berühmt wurde Mevius durch seine langjährige Arbeit als Syndikus der Stadt Stralsund, als Verfasser des commentarius in ius lubecense (Kommentar über das Lübsche Recht) (1641/42) und mehrerer deutschsprachiger Schriften über Pachtverhältnisse, Leibeigenschaft und zur Rechtsstellung und Steuerfreiheit des Adels. Als geschulter Jurist und Doktor beider Rechte trat Mevius vor allem als Rechtspraktiker in Erscheinung. Ab 1653 veröffentlichte er die Urteile seines Gerichts. Im Rahmen der im 17. und 18. Jahrhundert häufig anzutreffenden Fragen und Auseinandersetzungen zur Integration römischen Rechts in das ältere gemeine Recht (usus modernus pandectarum), vertrat er die Auffassung, dem Ortsrecht (Statutarrecht) stets den Vorrang einzuräumen, so es sich gewohnheitsrechtlich herleiten ließ. Relevantes gemeines Recht war in Greifswald das aus Lübeck. Ohne seinen Plan umzusetzen, eine Zusammenfassung aller naturrechtlichen Regeln zu fertigen, fasste er den Entwurf einer Kodifikation des mecklenburgischen Landrechts ab, die naturrechtliche Grundlagen stark einbezieht. Gesetzeskraft erlangte die Arbeit nicht.

Nach der schwedischen Besetzung Pommerns trat Mevius in den diplomatischen Dienst der schwedischen Krone. 1653 wurde er Vizepräsident des neu gegründeten Oberappellationsgericht für die schwedischen Lehen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation in Wismar und damit in der Rechtsprechung des Gerichts führend. Er veröffentlichte eine Entscheidungssammlung des Wismarer Tribunals (Decisiones) in sechs Bänden. Auch die fortschrittliche Gerichtsordnung stammt aus seiner Feder. Weiterhin in diplomatischer Mission tätig gelang es Mevius, den kurmainzisch-pfälzischen Wildfangstreit beizulegen. Bis zu seinem Tod im Jahr 1670 blieb er Vizepräsident des Wismarer Tribunals.

Bereits um 1655 erhielt Mevius die Belehnung der Güter in Brönkow, Kirch Baggendorf und Zarrentin, heute Ortsteile der Gemeinde Gransebieth.

Familie

David Mevius war dreimal verheiratet: 1) 1639 mit Judith Tancken, T. v. David; 2) 1652 mit Maria Meyer (1634–53), Tochter des Bürgermeisters zu Stralsund Theodor Meijer (Meyer) (1603–1670) und Margaretha Andreae; 3) 1654 mit Maria Putsch, Tochter von Emmanuel (Immanuel) Putschen und Carharina Schlüter. Sein Sohn Friedrich wurde schwedischer Generalmajor und Oberjägermeister in Pommern, die Tochter Elisabeth war verheiratet mit dem Greifswalder Juristen Georg Engelbrecht, die Tochter Barbara war mit dem Juristen und Diplomaten Friedrich Klinckow verheiratet, die Tochter Maria heiratete den Juristen und Kanzler Georg Bernhard von Engelbrecht und die Tochter Margaretha (1655–1684) heiratete den Rostocker Professor der Rechte Jacob Lembke. Sein Sohn Thomas Balthasar von Mevius (ca. 1655/58 Wismar-1722 Wismar), 1691 Rittmeister, später Oberst in einem Chur-pfalz. Drag.-Rgt., heiratete 1706 in Kiel mit Maria Elisabeth Kohlblatt (Kiel 1679-1722 Wismar), Tochter von Conrad Kohlblatt in Kiel († 1681) und (~ 1677) Anna Christina Hennings (Kiel 1656-1718 Rostock).

Über seine Familie gibt es verschiedene, sich teils im Widerspruch befindliche Aufzeichnungen, zuerst von Carl Gesterding, um 1829. Diese wurden wiederum vom genealogischen Verein Herold zu Berlin unter der Herausgeberschaft von Ad. M. Hildebrandt mehrfach 1894, und 1895 kritisch hinterfragt. Die Berufung erfolgte auf Nachfahren einer Schwester, die Besitzer eines prächtigen silbernen mit geschnitzten Elfenbein-Bildwerk umgebenen Pokals waren, mit Gravur 1652.

Epitaph für David Mevius.

Nachwirkung

Die von Mevius begründete Entscheidungssammlung des Wismarer Tribunals – die Decisiones – wurde nach seinem Tod fortgesetzt und erlebte bis 1794 noch zehn neue Auflagen. Sie hatte in Theorie und Praxis eine große Autorität gewonnen. Vornehmlich erwies sich seine richterliche Tätigkeit als bedeutsam, denn sie prägte die Rechtspraxis in Pommern bis über das 18. Jahrhundert hinaus.

Das prächtige barocke hölzerne Epitaph von Mevius hing bis nach dem Zweiten Weltkrieg im Nordschiff der Wismarer Marienkirche. Die Kirche wurde bei einem Luftangriff kurz vor Kriegsende 1945 schwer beschädigt und im August 1960 gesprengt. Das Epitaph wurde in die Wismarer Nikolaikirche überführt, wo es aufwändig restauriert wurde.

Am Greifswalder Rubenowdenkmal symbolisiert eine Statue von Mevius die Juristische Fakultät.

Schriften (Auswahl)

Literatur

Anmerkungen

  1. ↑ Siehe dazu den Eintrag der Immatrikulation von David Mevius im Rostocker Matrikelportal.
  2. 1 2 Johann Friedrich Jugler: Königl. Großbrittannischen Raths. Beiträge zur juristischen Biographie, Band 4.1, Paul Gotthelf Kummer, Leipzig 1778, S. 233.
  3. ↑ Vgl. auch Klaus Luig: Die Anfänge der Wissenschaft vom deutschen Privatrecht. In: Ius Commune, hrsg. von Helmut Coing, Band 1. Vittorio Klostermann Verlag, Frankfurt a. M. 1967. S. 195–222 (online); Klaus Luig hebt Mevius’ Überwindung des statutenfeindlichen Satzes statuta sunt stricte interpretanda hervor (S. 197).
  4. ↑ Uwe Wesel: Geschichte des Rechts. Von den Frühformen bis zur Gegenwart. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage, Beck, München 2006, ISBN 3-406-47543-4. Rn. 247.
  5. ↑ Hugo Böhlau: Über Ursprung und Wesen der Leibeigenschaft in Mecklenburg. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Band 10 (1872), S. 357–426, hier S. 411.
  6. ↑ Gabriel Anrep: Svenska Adelns Ättar-Taflor. 1. Teil, Norstedt & Söner, Stockholm 1858, S. 740.
  7. ↑ Ad. M. Hildebrandt (Hrsg.): Der Deutsche Herold. Zeitschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde. Jahrgang XXV, Nr. 10. Antwort. Hrsg. Herold (Verein), Ann. W. T. Bruer, Julius Sittenfeld-Carl Heymanns Verlag, Berlin Oktober 1894, S. 132.
  8. ↑ Ad. M. Hildebrandt (Hrsg.): Der Deutsche Herold. Zeitschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde. Jahrgang XXVI, Nr. 1. Antworten-hier Landessyndikus a. D. Justizrat Hagemeister-Stralsund, Hrsg. Herold (Verein), Julius Sittenfeld-Selbstverlag, Berlin Januar 1895, S. 12.
  9. ↑ Detlef Witt: Das Epitaph für David Mevius aus der St. Marienkirche zu Wismar und einige verwandte Werke. In: Nils Jörn (Hrsg.): David Mevius (1609–1670). Leben und Werk eines pommerschen Juristen von europäischem Rang (Schriftenreihe der David-Mevius-Gesellschaft 1) Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-2782-9, S. 255–291.
  10. ↑ Vor 50 Jahren ließ die SED die Wismarer Marienkirche sprengen | DOMRADIO.DE. Abgerufen am 15. Juli 2020.
  11. ↑ Das Epitaph für David Mevius in der Wismarer Nikolaikirche (Fotos und Text von Detlef Witt) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive) ( Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.)
Commons: David Mevius – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Personendaten
NAME Mevius, David
KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist
GEBURTSDATUM 6. Dezember 1609
GEBURTSORT Greifswald
STERBEDATUM 14. August 1670
STERBEORT Greifswald