Unter Kollusion (lat. collusio: geheimes Einverständnis) versteht man in der Ökonomie die Koordination oder Absprache von am Markt tätigen Akteuren (z. B. Unternehmen). Kollusionen werden u. a. in der Industrieökonomie bzw. Oligopol-Theorie untersucht.
Kollusion lässt sich auch als eine Variante einer verdeckten Kooperation betrachten. Diese Einordnung kann aber auch umgekehrt erfolgen und die Übergänge der Konzepte sind meist fließend. Eine konkretere Form der Abgrenzung könnte juristisch erfolgen (vgl. Kollusion im Recht). In der Wirtschaftstheorie wird der Begriff allerdings meist im weiteren Sinne für Zusammenarbeit oder Absprache benutzt. Als Marktform steht die Kollusion auf jeden Fall dem Wettbewerb gegenüber.
Man unterscheidet zwischen vertraglichen und nichtvertraglichen sowie zwischen horizontalen und vertikalen Kollusionen.
Problematisch sind dabei die Aussetzung des Preiswettbewerbs sowie die teilweise damit verbundenen Quersubventionen.
Als Kollusionslösung wird ein Oligopolmodell bezeichnet, in dem die Anbieter ihre Aktionen so aufeinander abstimmen, dass sie den Gesamtgewinn der Branche maximieren. Sie verhalten sich wie ein Monopolist und betreiben gemeinsame Gewinnmaximierung. Die Kollusion ist eine, aus Sicht der Unternehmen, anzustrebende Marktform. Allerdings ist diese Lösung instabil, da eine Partei eventuell einen Anreiz hat, von dieser Strategie abzuweichen (sie sind nicht vertraglich gebunden). Dies führt oft zu Situationen, die dem Gefangenendilemma ähnlich sind (diese und andere Situationen und Verhaltensweisen werden auch in der Spieltheorie untersucht).
Beispielsweise ist es vorstellbar, dass zwei Unternehmen durch Kollusion einen Gewinn über dem des Cournot-Gleichgewichtes erreichen können (vgl. Cournot-Oligopol).
Das Gegenteil von Kollusion bzw. Kooperation wird als Defektion bezeichnet.