Der Delegationswert ist ein Konzept der entscheidungsorientierten Organisationstheorie, das sich mit der Frage beschäftigt, wann ein Aufgabenträger (im Rahmen der Delegationswert-Theorie als Instanz bezeichnet, z. B. ein Manager) ein Problem besser selbst entscheidet und wann er diese Entscheidung besser an einen anderen Entscheidungsträger (z. B. Mitarbeiter oder Beratungsunternehmen) delegiert.
Betrachtet wird folgende Situation:
Entscheidet die Instanz selbst, so wählt sie diejenige Alternative die den höchsten Gewinnerwartungswert E hat.
-Gas ist dabei der Gewinn der Alternative a, falls der Umweltzustand s eintritt
-â ist der Index derjenigen Alternative die den höchsten Gewinnerwartungswert aufweist
Für einen positiven Delegationswert ist es nötig (aber nicht hinreichend), dass der potentielle Entscheidungsträger, seine Entscheidung von den Wahrscheinlichkeiten der Umweltzustände abhängig macht. Wählt er mit Sicherheit eine bestimmte Alternative, so kann die Instanz selbst diese Alternative wählen. Wählt der potentielle Entscheidungsträger zufällig zwischen den Alternativen, wobei sie die erste Alternative mit der Wahrscheinlichkeit , die zweite mit wählt, so erzielt die Instanz denselben Erwartungswert, wenn sie nach einem Zufallsmechanismus entscheidet der dieselben Wahrscheinlichkeiten liefert.
Der Delegationswert berechnet sich nach folgender Formel:
WD - Delegationswert
ED - Erwartungswert bei Delegation
E - Erwartungswert bei Entscheidung durch die Instanz
Um den Erwartungswert bei Delegation zu berechnen (ED) müssen zunächst die bedingten Wahrscheinlichkeiten eingeführt werden:
Wahrscheinlichkeit (Im Urteil der Instanz) dafür, dass bei Delegation die Alternative gewählt wird, wenn in Zukunft der Umweltzustand eintritt.
Wenn der Umweltzustand eintritt, so wird bei Delegation der folgende Gewinnerwartungswert (vor Abzug der Kosten) erzielt:
Allgemein gilt dann für den Gewinnerwartungswert bei Delegation (vor Abzug der Kosten)
was sich umformen lässt zu
Daraus folgt:
In eckigen Klammern steht der positive oder negative Zuwachs des Gewinnerwartungswertes bei Delegation gegenüber der Entscheidung durch die Instanz.