Deliberation

Deliberation ist ein aus dem Lateinischen entlehntes Fremdwort mit der Bedeutung „Beratschlagung“ oder „Überlegung“, das zugehörige Verb lautet deliberieren, das Adjektiv deliberativ.

Deliberation als Rechtsbegriff

Der Begriff entstammt dem römischen Recht. Das lateinische Deliberatio bedeutete „Beratschlagung, Betrachtung, das Bedenken“. Deliberare steht für „beratschlagen, abreden, in Bedenken ziehen, Aufschub nehmen“. Publilius Syrus wird das Rechtssprichwort zugeschrieben:

Deliberandum est diu quod statuendum est semel.
Es ist längere Zeit zu bedenken, was ein für allemal festzusetzen ist.

Der lateinische Terminus für Deliberationsrecht ist Deliberandi ius. Wie dieser entstammt auch der Begriff Deliberationsfrist dem römischen Recht. Letzterer bezeichnet die Frist, im Sinne einer Bedenkzeit (Spatium deliberandi, Beneficium deliberandi), die einem Erben zugestanden wird, um sich bezüglich der Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft zu entscheiden.

Deliberation bei der Entscheidungsfindung öffentlicher Gremien

Eine Deliberativstimme ist eine nur beratende, d. h. in Erwägung zu ziehende, aber nicht abstimmungsberechtigte Stimme – im Gegensatz zur Dezisivstimme.

Deliberative Demokratie

Auf dem Grundgedanken intensiver Deliberation zwischen Bürgern baut das Demokratiemodell der Deliberativen Demokratie auf. Kernprinzip ist, dass durch Beratung sachlicher Argumente Konsens durch Überzeugung angestrebt wird. Im Unterschied z. B. zu einem partizipativen Demokratiemodell wird nicht die Beteiligung möglichst vieler, im Unterschied zu einem repräsentativen Demokratiemodell nicht die Mitentscheidung von durch ein Verfahren (z. B. Wahl) legitimierten Entscheidern angestrebt. Benjamin R. Barber schlägt in Starke Demokratie denn auch Deliberation durch zufällig bestimmte Gruppen vor, um die Rolle von Eigeninteresse bei Entscheidungen zugunsten von Deliberation zu beschränken. Deliberation gelingt, so die Annahme, nur bei freien und gleichen Bürgern.

Literatur

Fußnoten

  1. ↑ Allgemeine Bedeutung des Substantives nach Duden. Fremdwörterbuch. 8. Auflage. 2005. Dort wird auch das Verb erwähnt. Adjektiv nach Mackensen – Großes Deutsches Wörterbuch, 1977.
  2. ↑ Nach Samuel Oberländer (Hrsg.): Lexicon Juridicum Romano-Teutonicum. unveränderter Nachdruck der 4. Auflage Nürnberg 1753, Böhlau Verlag, 2000. Dortige Schreibweise übernommen.
  3. ↑ Lat. + dt. nach Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, C. H. Beck, München 1982, 1997.
  4. ↑ Nach Duden – Fremdwörterbuch und (Deliberandi jus) nach Lexicon Juridicum Romano-Teutonicum sowie Konrad Fuchs, Heribert Raab: Wörterbuch zur Geschichte, Band 1, dtv, München 1996, ISBN 3-423-03364-9.
  5. ↑ Nach Duden. Fremdwörterbuch. 9. Auflage. 2007.
  6. ↑ Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz
  7. ↑ Jürgen Habermas: Theorie kommunikativen Handelns. 1. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1981, ISBN 978-3-518-28775-0, S. 280.
  8. ↑ vgl. insg. Rainer-Olaf Schultze: Deliberative Demokratie. In: Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze, Suzanne S. Schüttemeyer (Hrsg.): Lexikon der Politik. 1. Auflage. Band 7. C. H. Beck, München 1998, ISBN 3-406-36911-1, S. 108–110.
  9. ↑ Achtung: Die Datenbasis hat sich geändert; bitte Ergebnis überprüfen und SBB=1 setzen, wenn Ergebnis sinnvoll.