Ein Demeritenhaus (von französisch: démérite ‚Schuld‘), Korrektionshaus oder Priestergefängnis war in der katholischen Kirche eine Disziplinarstrafanstalt für straffällige, verurteilte Geistliche, oder ein Gefängnis für diejenigen, die wegen eines Verstoßes gegen kirchliche Gesetze zur Haft und zur Buße verurteilt worden waren. Solch ein Geistlicher wurde auch als Demerit bezeichnet. Die Häuser unterstanden bischöflicher Leitung und dienten zur Verbüßung von gegen Geistliche verhängten Freiheitsstrafen, sofern staatsrechtlicherseits für Kleriker strafrechtlich besondere Behandlungen zugestanden wurden.
Dazu war zum Beispiel in den preußischen Maigesetzen geregelt:
Gegen Laien war Freiheitsentziehung als Disziplinarmittel verboten.
Poenitenten wurden teilweise auch in Klöstern oder seit dem 19. Jahrhundert zunehmend auch in Seminaren untergebracht.
Ähnliche Vorschriften galten für Baden, Sachsen, Österreich und Württemberg. Nach dem Ersten Weltkrieg fielen die Demeritenhäuser fort.