Der Begriff Demokratiedefizit, demokratisches Defizit, wie auch der Sammelbegriff demokratische Defizite, beschreibt einen vermeintlichen oder tatsächlichen Mangel an Demokratie in einer politischen Organisation, vor allem auf nationaler und supra-nationaler Ebene, wenn diese selbst den Anspruch erheben, demokratisch zu sein. Dabei geht es nicht nur um die institutionelle Ausgestaltung und die Verfahren, sondern auch um einen Abstand zwischen dem erhobenen Anspruch an Partizipation und dem tatsächlichen politischen Geschehen (vlg. auch Verfassungswirklichkeit). Mit dem Vorwurf des Demokratiedefizits ist oft auch ein Angriff auf die jeweilige Organisation verbunden, ihr fehle es an hinreichender demokratischer Legitimation. Dadurch wird Demokratiedefizit auch ein politisches Schlagwort.
Legitimation
Vielfach wird ein Demokratiedefizit als Legitimationsdefizit verstanden. oder von „Legitimationsdefiziten“
gesprochen.
Nicht betroffen von einem Demokratiedefizit ist unter den verschiedenen Formen der Legitimation die Output-Legitimation – hoheitliches Handeln bzw. eine Rechtsordnung kann auch ohne Demokratie von den ihnen Unterworfenen als legitim empfunden werden, wenn es/sie ihnen nützt. Insofern ist Demokratiedefizit und Legitimationsdefizit nicht dasselbe.
Zudem kann ein Legitimationsdefizit gerade hinsichtlich des Outputs gesehen werden statt in einem „Demokratiedefizit“.
Jedoch besteht auch die von dem Staatsrechtler Hermann Heller (1891–1933) vertretene Auffassung „Es gibt keine andere Herrschaftslegitimation als die demokratische.“
So stellt man zum Teil fest, dass zwischen „Demokratiedefizit“ und „Legitimationsdefizit“ kein Unterschied gemacht wird. Der Rechtswissenschaftler Utz Schliesky kritisierte, dass oft „undifferenziert von Demokratie-, Legitimations- oder Legitimitätsdefizit gesprochen wird, obwohl dasselbe gemeint ist.“
Demokratiedefizit in Deutschland
In der politischen Diskussion in der Bundesrepublik wird der Begriff hauptsächlich von Menschen verwendet, die sich mehr direkte Demokratie in Deutschland wünschen. Gemeint sind damit vor allem Volksentscheide (→Throughput-Legitimation), insbesondere auf Bundesebene. Das Defizit komme dadurch zustande, dass die politischen Parteien einen immer größeren Einfluss auf Politik und Entscheidungsfindungen ausübten und die wahlberechtigte Bevölkerung somit Einfluss auf die Gestaltung des politischen Lebens verliere. Als Lösung wird die Einführung direktdemokratischer Elemente vorgeschlagen.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland regelt in Art. 20 II, dass „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“ und diese durch Wahlen oder Abstimmungen ausgeübt wird; tatsächlich hat die deutsche Bevölkerung auf gesamtstaatlicher Ebene mangels direktdemokratischer Elemente jedoch relativ wenig direkte Einflussmöglichkeiten. Auf Landes- und Kommunalebene hingegen sind direktdemokratische Elemente vertreten.
Dabei bleibt umstritten, ob Volksentscheide tatsächlich „demokratischer“ sind als die Entscheidungen von Parlamenten (in einer repräsentativen Demokratie). Je nach Beantwortung dieser Frage muss also das Fehlen von Volksentscheiden kein Defizit sein. Die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene wurde 2002 vom Bundestag zwar mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS befürwortet. CDU/CSU sowie FDP sehen jedoch kein Demokratiedefizit. Der Antrag der linken Parteien fand daher nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit.
Ein weiterer Punkt, in dem in Deutschland ein mutmaßliches Demokratiedefizit diskutiert wird, ist die Wahl des Bundespräsidenten. Die Überlegung, den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen, wird immer wieder thematisiert, wurde aber (auch im Hinblick auf die Erfahrungen mit der Direktwahl des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik) nie ernsthaft betrieben.
Manche Gewerkschaften sehen ein „Demokratiedefizit“ in den Unternehmen und fordern eine Ausweitung der Mitbestimmung. Auch innerhalb von Parteien und Gewerkschaften wird bisweilen über Demokratiedefizite gestritten, sowohl historisch als auch aktuell.
Als politisches Schlagwort wird der Begriff in Europa beispielsweise auf die Europäische Union und ihre Organe bezogen
(siehe: Demokratiedefizit der Europäischen Union), er kann aber auch auf andere supranationale Institutionen und transnationale Organisationen mit großem Einfluss und wenig Zugang für Bürger wie auf die WTO zutreffen. Laut Encyclopædia Britannica wurde (im Jahr 2019) der entsprechende englische Terminus democratic deficit, obwohl beliebige demokratische Systeme betroffen sein können, am häufigsten im Zusammenhang supranationaler Institutionen und insbesondere der Europäischen Union gebraucht.
Die Jungen Europäischen Föderalisten nehmen für sich in Anspruch, 1977 mit dem Titel The Democratic Deficit des ersten Kapitels ihres Manifests den ersten Beleg geliefert zu haben.
Darin wurde mangelnder Einfluss der Bürger auf Entscheidungen – innerstaatlich – von und – auf der Ebene der damaligen Europäischen Gemeinschaften – durch Regierungen, verursacht durch den „hohen Industrialisierungsgrad der westeuropäischen Gesellschaften“ und die politische und wirtschaftliche Interdependenz, beklagt. Die letzteren Bedingungen machten eine Übertragung von Hoheitsrechten (Souveränität) von Einzelstaaten auf gemeinsame Organisationen erforderlich, und gerade dadurch entsteht die Gefahr eines Demokratiedefizits internationaler Politik.
Die nationalen Parlamente können Beschlüsse im internationalen Mehrebenensystem und übernationale Entscheidungsträger nicht im selben Maße beeinflussen/kontrollieren wie nationalstaatliche Entscheidungen bzw. Regierungen (Entparlamentarisierung).
In der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments – als „Ersatz“ – ist etwa das demokratische Prinzip der Wahlgleichheit zugunsten des völkerrechtlichen Prinzips der Staatengleichheit eingeschränkt.
WTO und andere internationale Organisationen
Im Falle der WTO wurde ein Demokratiedefizit auch in fehlenden Ressourcen einzelner Staaten gesehen, um an Entscheidungen mitzuwirken. Siehe auch Global Governance.
Südkorea
In Südkorea wird es als Demokratiedefizit gesehen, dass im Kriegsfall der amtierende US-Präsident Oberbefehlshaber des südkoreanischen Militärs ist. In Zeiten einer Waffenruhe hat Südkorea die operative Kontrolle, aber im Kriegsfall wird diese an die USA übergeben. Südkoreaner können jedoch nicht an den US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen teilnehmen und haben damit keinen Einfluss darauf, wer Oberbefehlshaber wird.
Klaus Dingwerth, Michael Blauberger, Christian Schneider:Postnationale Demokratie. Eine Einführung am Beispiel von EU, WTO und UNO (=Grundwissen Politik. Band47). VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-92099-3, S.14 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Einzelnachweise
12Dietmar Baetge:Globalisierung des Wettbewerbsrechts: eine internationale Wettbewerbsordnung zwischen Kartell- und Welthandelsrecht (=Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht. Band90). Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2008, ISBN 978-3-16-149548-9, S.491 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
↑Gesine Fuchs:Europäisierung der Zivilgesellschaft als bilaterale Herausforderung: die polnische Frauenbewegung und die Europäische Union. In: Micháele Knodt, Barbara Finke (Hrsg.): Europäische Zivilgesellschaft: Konzepte, Akteure, Strategien. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-8100-4205-6, S.343 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
↑Thomas Holzner:Konsens im Allgemeinen Verwaltungsrecht und in der Demokratietheorie: Untersuchungen zur Phänomenologie gruppenpluraler Konsensverwaltung unter besonderer Berücksichtigung des Sozialrechts als Referenzgebiet (=Jus Publicum. Band254). Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2016, ISBN 978-3-16-154330-2, S.129,467,545 (Snippetansicht in der Google-Buchsuche).
12345Markus Krajewski:Konstitutionelle Ökonomie des GATT/WTO-Rechts. In: Anne van Aaken, Stefanie Schmid-Lübbert (Hrsg.): Beiträge zur ökonomischen Theorie im Öffentlichen Recht. Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden 2003, ISBN 3-322-81480-7, Legitimationsdefizit des GATT/WTO-Rechts, S.20 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
↑Eva Johanna Schweitzer:Der Einsatz des Internets im Europawahlkampf. Ergebnisse einer Inhalts- und Strukturanalyse nationaler Partei- und Kampagnen-Websites zur Europawahl 2004. In: Christina Holtz-Bacha (Hrsg.): Europawahl 2004: Die Massenmedien im Europawahlkampf. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-14595-2, S.123f. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
↑Utz Schliesky:Souveränität und Legitimität von Herrschaftsgewalt. Die Weiterentwicklung von Begriffen der Staatslehre und des Staatsrechts im europäischen Mehrebenensystem (=Jus publicum: Beiträge zum öffentlichen Recht. Band112). Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2004, ISBN 3-16-148121-6, S.389 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche – „Als Habilitationsschrift auf Empfehlung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel gedruckt mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft.“).
↑z.B. Christian Pestalozza:Der Popularvorbehalt. Direkte Demokratie in Deutschland. Vortrag gehalten vor der Berliner Juristischen Gesellschaft am 21. Januar 1981 (=Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Ausgabe 69). Walter de Gruyter, Berlin / New York 1981, ISBN 3-11-008630-1, S.7 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
↑Michael Latzer, Florian Saurwein:Europäisierung durch Medien: Ansätze und Erkenntnisse der Öffentlichkeitsforschung. In: Wolfgang R. Langenbucher, Michael Latzer (Hrsg.): Europäische Öffentlichkeit und medialer Wandel: Eine transdisziplinäre Perspektive. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14597-5, S.10 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
↑Andrew Moravcsik:Is there a ‘Democratic Deficit’ in World Politics? A Framework for Analysis. In: Government and Opposition. Band39, Nr.2, 17.März 2004, S.336–363, doi:10.1111/j.1477-7053.2004.00126.x (englisch, Volltext[PDF; 114kB; abgerufen am 24.Mai 2019]).
↑Manfred G. Schmidt:Demokratie.II.Politikwissenschaftlich.In:Staatslexikon online, 8.Auflage.Görres-Gesellschaft, Verlag Herder,9.Mai 2018,abgerufen am 24.Mai 2019(„strukturelle D.-Defizite“ durch „Verlagerung“/„Übertragung von Hoheitsrechten (Souveränität) vom Nationalstaat auf zwischenstaatliche Organisationen“ „wie die EU und die NATO“).
↑Klaus Dingwerth, Michael Blauberger, Christian Schneider:Postnationale Demokratie. Eine Einführung am Beispiel von EU, WTO und UNO (=Grundwissen Politik. Band47). VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-92099-3, S.73 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche – hier zur EU).
↑Martin Ströder:Auf der Suche nach der verlorenen Legitimität: Die Legitimitätspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). In: Matthias Lemke, Oliver Schwarz, Toralf Stark, Kristina Weissenbach (Hrsg.): Legitimitätspraxis. Politikwissenschaftliche und soziologische Perspektiven. Springer VS, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-05741-1, S.77ff., doi:10.1007/978-3-658-05742-8_5 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
↑Ariane Richter:Funktionswandel im Mehrebenensystem? Die Rolle der nationalen Parlamente in der europäischen Union am Beispiel des Deutschen Bundestags (=Europäisches und Internationales Recht. Band91). Herbert Utz Verlag, München 2017, ISBN 978-3-8316-4580-0, Abschnitt A: Das Problem: Demokratiedefizit und Entparlamentarisierung (Dissertation Universität München 2016; Inhaltsverzeichnisin der Google-Buchsuche, S.51ff.in der Google-Buchsuche zur Entparlamentarisierung).