Der Fall Deruga (1938)

Film
Titel Der Fall Deruga
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1938
Länge 105 Minuten
Altersfreigabe
Produktions­unternehmen Georg Witt-Film GmbH für Universum-Film AG
Stab
Regie Fritz Peter Buch
Drehbuch
Produktion Georg Witt
Musik Hans Ebert
Kamera Werner Bohne
Schnitt Elisabeth Neumann
Besetzung

Der Fall Deruga ist ein deutscher Kriminal- und Gerichtsfilm aus dem Jahr 1938, der unter der Regie von Fritz Peter Buch entstand. Die Handlung basiert auf dem gleichnamigen Roman von Ricarda Huch. Die Hauptrollen verkörpern Willy Birgel, Geraldine Katt, Dagny Servaes und Georg Alexander.

Handlung

Dr. Stefan Deruga, ein sogenannter Halsarzt (heute ein HNO-Arzt), muss sich vor dem Schwurgericht wegen des Vorwurfs des Mordes an seiner Ex-Frau Maria Deruga verantworten. Hintergrund der Anklage ist, dass die vermögende Ex-Frau am Tag ihres Todes ihr Testament kurzfristig geändert und Stefan Deruga als Alleinerben eingesetzt hat und die Ermittlungsbehörden durch eine angeordnete Sektion Kenntnis davon erlangt haben, dass der Tod durch das südamerikanische Pfeilgift Curare verursacht wurde. Stefan Deruga gerät als Ex-Mann und Arzt sofort in Verdacht.

Tatsächlich wurde Frau Deruga in ihrer Wohnung von ihrer Freundin und Vertrauten Marta Schwertfeger tot aufgefunden. Vorher hatte Maria Deruga dem Dienstmädchen Ursula für den Abend freigegeben. Marta Schwertfeger fand neben der Leiche einen Abschiedsbrief, in dem Maria ihren Selbstmord auf Grund einer unheilbaren Krankheit mit dem Gift Curare begründet. Die Giftampulle hatte sie ursprünglich Marta Schwertfeger überlassen, aber erst vor Kurzem zurückgefordert. Marta hält aber diesen Abschiedsbrief und die leere Giftampulle bewusst zurück und lässt die weiteren Ermittlungen geschehen.

Im Rahmen der von Justizrat Dr. Klemm durchgeführten Testamentseröffnung wurde der anwesenden Familie der Schwester der Verstorbenen (Baronin und Baron Truschkowitz sowie deren Tochter Mingo) und Marta Schwertfeger mitgeteilt, dass die Erblasserin ihr Testament zu Gunsten von Stefan Deruga geändert hat. Baronin Truschkowitz will die Entscheidung ihrer Schwester jedoch nicht akzeptieren und nimmt, auch im Namen von Tochter Mingo, die noch nicht volljährig ist, die Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Schelling in Anspruch, da sie ursprünglich als Alleinerbin in dem Testament der Schwester bedacht worden war.

Rechtsanwalt Dr. Schelling geht in der Folge gegen das Testament vor und sammelt Material um dieses anzufechten zu können. Auf Grund seiner Ermittlungen wird gegen Deruga durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Schelling findet unter anderem Indizien dafür, dass Stefan Deruga am Todestag seiner Ex-Frau sich nicht an seinem Wohnort in München, sondern in Berlin aufgehalten haben soll. Dort lebte Maria Deruga in einer Wohnung.

Stefan Deruga stellt sich den Ermittlungsbehörden und die Untersuchungshaft wird gerichtlich angeordnet. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Deruga wegen des Vorwurfs des Mordes an Maria Deruga wird im weiteren Verlauf zugelassen und die Hauptverhandlung vor dem zuständigen Schwurgericht eröffnet. Justizrat Dr. Klemm übernimmt die Verteidigung von Stefan Deruga und Rechtsanwalt Dr. Schelling tritt in dem Verfahren als Vertreter der Nebenklage auf.

Vor dem Schwurgericht verwickelt sich Deruga durch seine Aussagen zunächst in offensichtliche Widersprüche. Zudem stellt sich heraus, dass er einigen Gläubigern sehr viel Geld schuldet. Die Anklage hat eine Reihe von Zeugen benannt, die durch die Einlassungen im Ergebnis ein gewisses Bild von dem Angeklagten zeichnen. Der Eindruck des Angeklagten fällt jedoch in der Bewertung eher negativ aus, zumal er sich freiwillig selbst dahingehend einlässt, am Tag des Todes Maria Deruga in Berlin besucht zu haben. Deruga lässt ansonsten den gesamten Verlauf der Hauptverhandlung regungslos und sehr ruhig über sich ergehen.

Eine wesentliche Zeugin im Prozess ist Marta Schwertfeger, die Freundin der verstorbenen Maria Deruga. Im Verlauf ihrer Aussage stellt sich heraus, dass Marta heimlich in Deruga verliebt gewesen ist. Diese Zuneigung gestaltete sich aber nur einseitig auf Seiten von Marta Schwertfeger.

Baroness Mingo lässt die Entwicklung des Verfahrens gegen ihren Onkel keine Ruhe und sie findet heraus, dass Maria Deruga am Todestag ihrer Freundin Marta Schwertfeger einen Abschiedsbrief geschrieben hat. Kurzer Hand sucht Mingo die Freundin in ihrer Wohnung auf und stellt sie dort zur Rede. Auf wiederholte Nachfrage von Mingo streitet Marta ab, einen dementsprechenden Brief von Maria Deruga erhalten zu haben. Auch der Hinweis, dass von ihrer Aussage das Leben von Deruga abhängt (es droht die Todesstrafe), lässt sie zu keiner anderen Einlassung gegenüber Mingo kommen. Enttäuscht verlässt diese die Wohnung der Schwertfeger.

Im Prozess kommt es nunmehr zu einer dramatischen Wende. Staatsanwalt Dr. Noth wird kurzfristig als Zeuge vernommen. Er berichtet, dass er im Auftrag des Oberstaatsanwaltes noch einmal die Zeugin Schwertfeger aufgesucht hat. Auf Grund eines schweren Nervenzusammenbruchs musste diese jedoch in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Vorher übergab sie Noth eine Eingabe und erklärte, dass sie diese nunmehr zum Gegenstand ihrer Aussage mache. Die Eingabe wird von dem Vorsitzenden des Schwurgerichts verlesen und lautet: „Maria Deruga hat Selbstmord begangen. Ich habe einen an mich gerichteten Abschiedsbrief und die leere Giftampulle an ihrem Bett gefunden. Ich habe den Sachverhalt […] zuerst verschwiegen […] und gab Dr. Deruga die moralische Schuld an ihrem Leiden und Sterben.[…]“

Daraufhin endet der Prozess gegen Stefan Deruga auf Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage mit einem Freispruch.

Produktionsnotizen

Die Dreharbeiten zu Der Fall Deruga fanden vom 2. Mai 1938 bis Juni 1938 statt. Die Aufnahmen entstanden in den Ateliers der UFA in Berlin-Tempelhof. Die Uraufführung von Der Fall Deruga war am 1. August 1938 im Ufa-Palast in Hamburg. In Berlin wurde der Film erstmals am 22. September 1938 im Capitol am Zoo aufgeführt. Am 25. Juli 1938 erging durch die nationalsozialistische Filmprüfstelle ein entsprechendes Jugendverbot für den Film.

Die Bauten stammen von den Filmarchitekten Ludwig Reiber und Willi Depenau. Die Musik für den Film komponierte Hans Ebert und der verantwortliche Tonmeister war Werner Pohl. Für die Aufnahmeleitung zeichnete Günther Grau verantwortlich.

Der Filmstoff nach dem Roman von Ricarda Buch wurde im Jahr 1958 mit dem Titel … und nichts als die Wahrheit neu verfilmt. Unter der Regie von Franz Peter Wirth verkörperten O. W. Fischer, Marianne Koch und Ingrid Andree die Hauptrollen.

Rezeption

Das Lexikon des internationalen Films kommt zu dem Urteil: „Gehobener Kriminalfilm, menschlich packend und reizvoll durch die detaillierte Darstellung der Prozeßführung.“

Die zeitgenössische Kritik bemerkt in der Zeitschrift Der deutsche Film im November 1938, dass es hier um die Frage geht, wer Täter ist, schuldig oder nicht schuldig. Allerdings mit dem Unterschied, dass der Zuschauer von Anfang weiß, dass der Angeklagte es nicht war und resümiert: „Dieser Film entspricht bis ins Kleinste genau der Wirklichkeit des Lebens und der Welt der Gerichte und Prozesse. Die Darstellung ist durchweg ausgezeichnet […].“

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Freigabebescheinigung für Der Fall Deruga. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK-Nummer: 671/K; abgerufen am 23. September 2026).
  2. ↑ Der Fall Deruga (mit Datum der Erstaufführung) auf murnau-stiftung.de; abgerufen am 18. September 2026
  3. ↑ Das Ufa-Buch. Kunst und Krisen, Stars und Regisseure, Wirtschaft und Politik. Hrsg. von Hans-Michael Bock und Michael Töteberg in Zusammenarbeit mit CineGraph. Zweitausendeins, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-86150-065-5, S. 378.
  4. ↑ Kay Weniger: Das große Personenlexikon des Films. Die Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Produzenten, Komponisten, Drehbuchautoren, Filmarchitekten, Ausstatter, Kostümbildner, Cutter, Tontechniker, Maskenbildner und Special Effects Designer des 20. Jahrhunderts. Band 6: N–R. Mary Nolan – Meg Ryan. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2001, ISBN 3-89602-340-3, S. 446, 447.
  5. ↑ Kay Weniger: Das große Personenlexikon des Films. Die Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Produzenten, Komponisten, Drehbuchautoren, Filmarchitekten, Ausstatter, Kostümbildner, Cutter, Tontechniker, Maskenbildner und Special Effects Designer des 20. Jahrhunderts. Band 2: C–F. John Paddy Carstairs – Peter Fitz. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2001, ISBN 3-89602-340-3, S. 358.
  6. ↑ Günther Grau auf filmportal.de; abgerufen am 18. September 2026
  7. ↑ Der Fall Deruga. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 18. September 2026.
  8. ↑ Der deutsche Film auf Deutsches Filminstitut online; abgerufen am 18. September 2026
  9. ↑ Ilse Wehner in: Der deutsche Film. Zeitschrift für Filmkunst und Filmwirtschaft. Heft 5. 3. Jahrgang, November 1938. Max Hesses Verlag Berlin. S. 137, 138