Der Neue Mahnruf ist eine österreichische Zeitschrift, die seit 1948 vom KZ-Verband/VdA herausgegeben wird. Dessen Vorläufer war der Mahnruf, der als das Organ der im österreichischen Parteienproporz gegründeten Vorgängerorganisation Bund der politisch Verfolgten von 1946 bis zur Auflösung des Bundes im Jahr 1948 publiziert wurde. Beide Blätter wurden bzw. werden in Wien herausgegeben.
In der Ersten Republik gab es bereits Medien mit dem Namen Der Mahnruf (1927–1929) und Der Neue Mahnruf (1929–1934), die der kommunistischen Agitation dienten. Deren Vorgängermedium war ab 1927 Der Arbeitslose mit ebensolcher Publikationsrichtung. Die Blätter wurden in Graz (Der Arbeitslose; Der Mahnruf) sowie in Graz und Wien (Der Neue Mahnruf) herausgegeben.
Von Anfang Februar 1927 bis zur 3. Ausgabe am 26. Februar hieß die Zeitung Der Arbeitslose und trug den Nebentitel Zentralorgan der Arbeitslosen Steiermarks. Sie enthielt keine Nachrichten, sondern diente der kommunistischen Agitation. Eigentümer des Arbeitslosen war Albert Pfneusl, Herausgeber und Verleger Anton Koch und Chefredakteur Wilhelm Kahopka.
Das Nachfolgerblatt war ab dem 4. März 1927 Der Mahnruf, welcher bis Mai 1929 erschien, bis ihn Der Neue Mahnruf ablöste. Von der Zeitung Der Mahnruf erschienen von März 1927 bis Mai 1929 insgesamt 19 Ausgaben. Er kam zuerst 14-täglich und danach wöchentlich in Graz heraus. Er führte zuerst den Nebentitel Organ für Arbeitslose und Arbeiter, später Kampfblatt der Werktätigen. Herausgeber und Verleger war weiterhin Anton Koch, auch der Eigentümer blieb unverändert Albert Pfneisl. Redakteure waren Wilhelm Kahopka und Albert Pfneisl. Auch Der Mahnruf war keine Nachrichtenzeitung, sondern sollte der kommunistischen Agitation dienen.
Der Neue Mahnruf erschien in Graz und Wien zunächst von Mai 1929 bis Februar 1934. Er kam 14-täglich im Verlag von Hans Thoma heraus, der gleichzeitig als Eigentümer und Herausgeber fungierte. Ab 1929 wechselte die Eigentümerschaft sowie die Funktionen des Verlegers, Herausgebers und die Redakteure jedoch häufig. Im Lauf der Zeit führte das Blatt die Nebentitel Kampfblatt der Werktätigen, Im Auftrag der Kommunistischen Opposition Österreichs (Linke Kommunisten) oder Organ der Kommunistischen Linksoppositionellen Österreichs und ab Juni 1933 Organ der Marxisten. Internationalisten Österreichs. Im Jahr 1934 musste die Zeitung ihr Erscheinen einstellen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg erschien der Mahnruf mit dem Nebentitel Für Freiheit und Menschenrecht von November 1946 bis zu dessen Auflösung im März 1948 als Organ des Bundes der politisch Verfolgten – Österreichischer Bundesverband, der entsprechend dem Parteienproporz dieser Zeit aus Angehörigen der Regierungsparteien SPÖ, ÖVP und der KPÖ besetzt war und dem auch Vertreter der so genannten „Abstammungsverfolgten“ angehörten. Die Seite 1 der Doppelnummer vom 15. November 1946 enthielt eine handgeschriebene Grußbotschaft des Bundeskanzlers Leopold Figl (ÖVP):
„Ich begrüße das Erscheinen dieser Zeitung. Möge sie das gemeinsame Erleben in K. Z. und Haft nicht vergeßen laßen. Sie möge den Geist der K. Z. Freundschaft, der alles Trennende beiseite geschoben hat und alle Kraft im gemeinsamen Kampf und Widerstand gegen nationalsozialistischen Ungeist einigte, der breiten Öffentlichkeit verständlich machen, damit diese den unter uns herrschenden Lebensmut und Aufbauwillen für ein freies demokratisches Österreich kennen lernt.
[Unterschrift Ing. Figl]“
Unter dem Eindruck des Kalten Krieges sowie der Machtübernahme der Kommunistischen Partei (KSČ) im Februar 1948 in der Tschechoslowakei (Februarumsturz) verließen die Vertreter von SPÖ und ÖVP den Verband wegen angeblicher Versuche der Kommunisten, den Verband zu dominieren. Dieser wurde Anfang März 1948 aufgelöst, womit auch die Einstellung des Verbandsorgans Mahnruf einherging.
Die Folge war, dass die drei Parteien neue eigene Verbände gründeten bzw. bereits bestehende aktivierten. Die ÖVP gründete im Juli 1948 die ÖVP Kameradschaft der politisch Verfolgten und Bekenner für Österreich und die SPÖ im März 1949 den Bund sozialdemokratischer Freiheitskämpfer und Opfer des Faschismus. Die KPÖ gründete den KZ-Verband, in dessen Vorstand zum Anschein der Überparteilichkeit stets auch Nicht-Kommunisten vertreten waren. Als Verbandzeitschrift wurde, seit Oktober 1948 herausgegeben, Der Neue Mahnruf gegründet.
| Der Neue Mahnruf | |
|---|---|
| Beschreibung | österreichische Zeitschrift |
| Sprache | Deutsch |
| Verlag | Selbstverlag (Österreich) |
| Hauptsitz | Wien |
| Erstausgabe | Oktober 1948 |
| Gründer | KPÖ |
| Erscheinungsweise | 3 Ausgaben jährlich |
| Herausgeber | KZ-Verband/VdA |
| Artikelarchiv | 1948 bis 2025 |
Nach der Auflösung des Bundes der politisch Verfolgten (siehe oben) erschien ab 1. Oktober 1948 Der Neue Mahnruf mit dem Nebentitel Zeitschrift für Freiheit, Recht und Demokratie. Er ist das Organ des von der KPÖ gegründeten KZ-Verbandes (Verband österreichischer KZler und sonst politisch Verfolgter; nachmalig KZ-Verband/VdA, Bundesverband österreichischer AntifaschistInnen, WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus). Die Zeitschrift mit Sitz in Wien erschien von 1948 bis 2003 monatlich, von 2004 bis Mai/Juni 2012 zweimonatlich in Doppelnummern, seit der Ausgabe 07–12/2012 bis 2019 quartalsweise plus jährlicher Sondernummer sowie seit 2020 in jährlich drei Ausgaben (teils als Quartalsdoppelnummer; 2025 plus Spezialausgabe zum Polizeieinsatz 2025 am Peršmanhof).
Die Zeitung machte sich zumindest in den 1950er Jahren die DDR-Diktion zu eigen. So widmete sie in ihrer Ausgabe vom Juli/August 1953 eine ganze Seite dem Strafprozess gegen Erna Dorn. Erna Dorn hatte in der Haft in Halle damit geprahlt, KZ-Aufseherin gewesen zu sein, was zu einem Todesurteil führte und einer der großen Justizirrtümer der 1950er Jahre war. Die Zeitung übernahm auch die Verwechselung von Erna Dorn mit der tatsächlichen KZ-Aufseherin Gertrud Rabestein und schrieb: „Die ehemalige Kommandeuse des Frauen-KZ Ravensbrück, Erna Dorn (alias Rabestein), wurde von einem Gericht in Halle wegen ihrer aktiven Teilnahme an den faschistischen Ausschreitungen vom 17. Juni zum Tode verurteilt. Erna Dorn wurde von einem Terrorstoßtrupp aus dem Gefängnis befreit, wo sie wegen ihrer Greueltaten an Opfern des Hitler-Regimes eine 15-jährige Kerkerstrafe zu verbüßen hatte.“ Auch die Einschätzung, der DDR-Aufstand vom 17. Juni 1953 sei faschistisch motiviert gewesen, lag auf SED-Linie und war faktisch falsch.