Unter desuetudo wird im römischen Recht die Außerkraftsetzung einer Rechtsnorm durch dauernde Nichtanwendung verstanden.
Sie knüpft an die altzivilen Rechtsvorstellungen an, die in weiten Teilen ungeschriebenes Recht sind. Geschriebenes Recht hatte in Rom eine geringe Bedeutung, wohingegen es sich anders mit den tradierten Grundsätzen der Sitte der Vorfahren verhielt, dem mos maiorum. Die hergebrachten Verhaltensregeln und Gebräuche hatten unerschütterliche sakrale und rechtliche Anerkennung erfahren. Auf diesem Kodex fußen lang dauernde Übungen, die auf einem verbindlichen gesellschaftlichen Konsens beruhen, der consuetudo. Consuetudo ist die Voraussetzung für die Heranbildung und Festigung von Gewohnheitsrecht (longa et inveterata consuetudo).
Sobald Gesetze – förmliche Verfahren waren für ihre Entstehung keine Voraussetzung, denn es wurde allein auf die Klagbarkeit von Interessen abgestellt – veralteten und/oder dauerhaft nicht angewendet wurden, wurden sie außer Kraft gesetzt und damit ungültig bzw. unwirksam. Sie fielen unter das derogierende Gewohnheitsrecht. Desuetudo ist damit der Gegenbegriff zur consuetudo.
Ausweislich der spätantiken Überlieferungen in den Digesten schreibt Julian (aus der Warte des gegenüber dem archaischen Recht bereits fortgeschrittenen Blickwinkels der klassischen Juristen):
“qua re rectissime etiam illiud receptum est, ut leges non solum suffragio legis latoris, sed etiam tacitu consensu omnium per desuetudinem abrogentur.”
„Ganz zu Recht ist daher auch angenommen worden, dass Gesetze nicht nur durch den ausgesprochenen Willen des Gesetzgebers, sondern auch durch übereinstimmenden, stillschweigenden Nichtgebrauch aufgehoben werden können.“
Eine Norm, die der desuetudo unterlag, war die lex Cincia, ein republikanisches Gesetz aus dem Jahr 204 v. Chr. Das Gesetz sah Begrenzungen im Schenkungsrecht vor, die ein übertriebenes Luxusleben in bestimmten Gesellschaftsschichten mit sich brachte. In der Kaiserzeit wurde es kaum mehr beachtet und verschwand vollends in der justinianischen Gesetzgebung.