Die Deutsche Fraktion war eine Fraktionsgemeinschaft mehrerer „Splitterparteien christlich-bäuerlicher und völkisch-antisemitischer Provenienz“ von 1928 bis 1932, die während der 3. Wahlperiode des preußischen Landtags bestand.
Mit der Wahl zum Preußischen Landtag 1928 schlossen sich im Landtag des Freistaats Preußen die Parteien Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei (8 Sitze), die Deutsch-Hannoversche Partei (4 Sitze) sowie der Völkisch-Nationale Block und die Volksrecht-Partei (jeweils 2 Sitze) zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammen. Die gemeinsamen 16 Sitze waren in Preußen die Mindestgrenze zur Bildung einer Fraktion. An der Spitze der Fraktion standen als Vorsitzende Georg Christian und Wilhelm Mohrbotter.
Die Deutsche Fraktion vertrat im Landtag u. a. einen eher agrar-konservativen Standpunkt und positionierte sich antisemitisch:
„Das Vordringen des jüdischen Elements in den preußischen staatlichen Theatern nimmt in so besorgniserregendem Maße zu, daß auch hier von einer deutschen Kunst kaum noch gesprochen werden kann.“
Mit dem Erstarken der NSDAP verloren die Mitgliedsparteien der Deutschen Fraktion an Bedeutung. Die Fraktion bestand daher nur von 1928 bis 1932 im Rahmen der 3. Wahlperiode des preußischen Landtags.
Von 1916 bis November 1918 existierte im Reichstag des deutschen Kaiserreichs um Arthur von Posadowsky-Wehner als Arbeitsgemeinschaft ebenso eine Deutsche Fraktion. Sie bestand aus Vertretern der Deutschen Reichspartei, der Wirtschaftlichen Vereinigung, der Deutschvölkischen Partei, der Deutsch-Hannoverschen Partei sowie des Bayerischen Bauernbundes.