Als Diffamierung (von lateinisch diffamare ‚Gerüchte verbreiten‘) bezeichnet man die üble Nachrede und gezielte Verleumdung Dritter. „Neudeutsch“ wird auch der Begriff Bashing synonym verwendet. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.
Im Bereich der Politik bezieht sich die Diffamierung auf die Ehrverletzung, Hetze sowie die Gerüchteverbreitung gegen partei- oder staatspolitische Gegner. Die dabei angewendeten Methoden können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein und haben den Zweck, den Betroffenen gesellschaftspolitisch zu schaden.
Eine spezielle Variante ist Mobbing, bei dem Elemente der Diffamierung verwendet werden und das wiederholt und über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden muss.
Es gibt drei Varianten, bei denen Diffamierung strafrechtliche Konsequenzen haben kann: