Als Diffamierung (von lateinischdiffamare‚Gerüchte verbreiten‘) bezeichnet man die üble Nachrede und gezielte Verleumdung Dritter. „Neudeutsch“ wird auch der Begriff Bashing synonym verwendet. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.
Eine spezielle Variante ist Mobbing, bei dem Elemente der Diffamierung verwendet werden und das wiederholt und über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden muss.
Diffamierung mit strafrechtlichen Konsequenzen
Es gibt drei Varianten, bei denen Diffamierung strafrechtliche Konsequenzen haben kann:
Wenn die Miss- bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen gegenüber einem oder mehreren Personen durch Worte, Gesten oder Handlungen ausgedrückt wird, spricht man von Beleidigung (StGB §185). Zusätzlich gibt es verhetzende Beleidigung (seit 2021), bei der religiöse, nationale, ethnische, sexuelle Elemente oder eine Behinderung Thema sind (StGB § 192a).
Rufschädigende Unwahrheiten gegenüber weiteren Personen heißen üble Nachrede (StGB § 186).
Die als Absicht beweisbare geäußerte Unwahrheit gegenüber weiteren Personen wird Verleumdung genannt (StGB §187).
Siegfried Jäger: Sprachliche Gewalt gegenüber Minderheiten: Formen der sprachlichen Diffamierung in den Medien und im politischen Diskurs. In: Der Deutschunterricht. (ISSN0340-2258) Bd. 59, H. 5 (2007), S. 11–21.
↑§ 185 StGB - Einzelnorm.Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,abgerufen am 7.Juli 2026.
↑§ 192a StGB - Einzelnorm.Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,abgerufen am 7.Juli 2026.
↑§ 186 StGB - Einzelnorm.Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,abgerufen am 7.Juli 2026.
↑Gesetze im Internet - Impressum.Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,abgerufen am 7.Juli 2026.