Dimethyldicarbonat

Strukturformel
Strukturformel von Dimethyldicarbonat
Allgemeines
Name Dimethyldicarbonat
Andere Namen
  • Dimethylpyrocarbonat
  • Pyrokohlensäuredimethylester
  • E 242
Summenformel C4H6O5
Kurzbeschreibung

farblose, klare Flüssigkeit von fruchtig-esterartigem Geruch

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 4525-33-1
EG-Nummer 224-859-8
ECHA-InfoCard 100.022.601
PubChem 3086
Wikidata Q416985
Eigenschaften
Molare Masse 134,09 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

1,25 g·cm−3

Schmelzpunkt

17 °C

Siedepunkt

172 °C (Zersetzung)

Löslichkeit

schlecht in Wasser (~35 g·l−1 bei 20 °C) unter Zersetzung

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302​‐​330​‐​314
P: 260​‐​280​‐​301+312​‐​303+361+353​‐​304+340+310​‐​305+351+338
Toxikologische Daten
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Dimethyldicarbonat (DMDC), auch Dimethylpyrocarbonat (DMPC), ist ein Ester der Pyrokohlensäure.

Eigenschaften

Dimethyldicarbonat ist eine klare, farblose Flüssigkeit mit einer Dichte von 1,25 g/mL. Der Flammpunkt liegt bei 85 °C, die Explosionsgrenzen liegen zwischen 3 % (unterer Wert) und 29,9 % (oberer Wert), die Zersetzungstemperatur liegt bei 172 °C.

Verwendung

Dimethyldicarbonat (DMDC) ist als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 242 ein deklarationspflichtiges Kaltentkeimungsmittel und tötet typische Getränkeschädlinge wie Hefen, Bakterien und Schimmelpilze durch Carbomethoxylierung von Proteinen ab.

Nach Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Dimethyldicarbonat für aromatisierte Getränke (einschließlich aromatisierte Weine, weinhaltige Getränke und Cocktails), alkoholfreie Weinerzeugnisse, Fruchtweine sowie Tee und teeähnliche Erzeugnisse mit einer Höchstmenge von 250 mg/l zugelassen. Für alkoholhaltige Weinerzeugnisse gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2019/934, der zufolge Dimethyldicarbonat bei teilweise gegorenem, in unverarbeiteter Form zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmtem Traubenmost, bei Wein, Likörwein, Schaumwein und Perlwein mit oder ohne zugesetzte Kohlensäure sowie Wein aus eingetrockneten oder überreifen Trauben zugelassen ist. Es dürfen maximal 200 mg je Liter zugesetzt werden, und im fertigen Produkt darf kein Dimethyldicarbonat mehr nachweisbar sein. Die Behandlung mit Dimethyldicarbonat ist in die Register gemäß Artikel 147 (2) der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 einzutragen.

Die Zugabe muss mit einem Dosiergerät erfolgen. Ein einfaches Einrühren bewirkt, bedingt durch die hohe Dichte und die schlechte Wasserlöslichkeit, ein Absinken im Behälter und erzielt somit keine Wirkung. Nur durch die Verwendung einer Dosieranlage ergibt sich eine gleichmäßige Verteilung von Dimethyldicarbonat im Getränk und damit eine hohe Kontaktwahrscheinlichkeit mit vorhandenen Mikroorganismen.

Verträglichkeit

Nach Zugabe zum Getränk reagiert Dimethyldicarbonat mit dem darin enthaltenen Wasser temperaturabhängig in ca. 4 Stunden zu Methanol und Kohlendioxid, natürliche Bestandteile vieler Getränke wie Obst- und Gemüsesäfte, und ist beim Kauf nicht mehr vorhanden. Das in geringen Mengen entstehende Methanol ist toxikologisch als unbedenklich zu bewerten.

In Abhängigkeit von den Inhaltsstoffen, d. h. in Anwesenheit von Ammoniumionen (NH4+) und in wässrig-saurer Lösung, können sich jedoch geringste Mengen von O-Methyl-Carbamat (O-Methylurethan) bilden. Diese Verbindung kann in Ratten eines bestimmten Stamms (F344) bei sehr hoher Belastung (200 mg/kg Körpergewicht/Tag über 103 Wochen täglich) Leberkrebs begünstigen. Der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe folgert aus einer Reihe toxikologischer Untersuchungen, dass bei einer DMDC-Zugabe von 250 mg/l die maximal zu erwartende Methylcarbamat-Konzentration von weniger als 20 ng/l kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und die amerikanische Lebensmittelaufsichtsbehörde FDA kamen jeweils zu dem Ergebnis, dass das aus einer Einsatzmenge von maximal 250 mg/l DMDC entstehende Methylcarbamat gesundheitlich unbedenklich ist.

Bis 1973 wurde Diethyldicarbonat an Stelle von Dimethyldicarbonat verwendet. Dieses bildet unter denselben Bedingungen O-Ethyl-Carbamat (Ethylurethan), das toxikologisch bedenklicher als O-Methyl-Carbamat ist. Aus diesem Grund wurde 1973 Diethyldicarbonat vom Markt genommen und Dimethyldicarbonat als Folgewirkstoff eingesetzt.

O-Methyl-Carbamat wird fälschlicherweise manchmal mit Carbamaten aus dem Pflanzenschutz in Verbindung gebracht. Carbamate aus dem Pflanzenschutz werden als Insektizide, Fungizide und Herbizide eingesetzt und sind chemisch wesentlich komplexer aufgebaute N-Alkyl-Carbamate. Die größte Verwechslungsgefahr besteht mit der Klasse der fungizid wirksamen N-Methyl-Carbamate, denn N- und O- werden bei der Bezeichnung oft weggelassen und dadurch eine Identität nahegelegt.

Asthmatiker sollten sich nicht in Räumen aufhalten, in denen mit Dimethyldicarbonat gearbeitet wird, da der Stoff Asthmaanfälle auslösen kann.

Zerfallszeit von Dimethyldicarbonat

Der pH-Wert nimmt nur geringfügig Einfluss auf den Zerfall, ausschlaggebend ist die Temperatur gemäß der RGT-Regel:

Reaktionsprodukte von DMDC mit Getränkeinhaltsstoffen

→ Methylethylcarbonat + Kohlendioxid + Methanol

→ Methylcarbamat + Kohlendioxid + Methanol

Einzelnachweise

  1. ↑ Eintrag zu E 242: Dimethyl dicarbonate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 27. Juni 2020.
  2. 1 2 Eintrag zu Dimethyldicarbonat. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 5. Mai 2014.
  3. 1 2 3 4 Datenblatt Dimethyldicarbonat bei Merck, abgerufen am 25. März 2011.
  4. 1 2 3 4 5 6 Eintrag zu Dimethyldicarbonat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 3. Januar 2023. (JavaScript erforderlich)
  5. ↑ Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 18. August 2026, abgerufen am 13. September 2026
  6. ↑ Delegierte Verordnung (EU) 2019/934 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anbauflächen, auf denen der Alkoholgehalt der Weine erhöht werden darf, der zugelassenen önologischen Verfahren und der Einschränkungen für die Erzeugung und Haltbarmachung von Weinbauerzeugnissen, des Mindestalkoholgehalts von Nebenerzeugnissen und deren Beseitigung sowie der Veröffentlichung von OIV-Dossiers in der konsolidierten Fassung vom 29. Dezember 2024, abgerufen am 13. September 2026
  7. ↑ National Toxicology Program: Toxicology and Carcinogenesis Studies of Methyl Carbamate (CAS No. 598-55-0) in F344/N Rats and B6C3F1 Mice (Gavage Studies). (Memento vom 14. Juni 2006 im Internet Archive) In: National Toxicology Program technical report series. Band 328, November 1987, S. 1–176. PMID 12732908.
  8. ↑ Evaluation of certain food additives and contaminants: thirty-seventh report of the Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (= WHO [Hrsg.]: World Health Organization technical report series. Band 806). Genf 1991, ISBN 92-4120806-6, S. 23 f. (englisch, who.int [PDF; 3,1 MB; abgerufen am 12. Mai 2026]).
  9. ↑ Scientific opinion on the re-evaluation of dimethyl dicarbonate (DMDC, E 242) as a food additive. In: EFSA Journal. Band 13, Nr. 12, 2015, doi:10.2903/j.efsa.2015.4319 (englisch, wiley.com [PDF; 1,2 MB; abgerufen am 11. Mai 2026]).
  10. ↑ Food Additives Permitted for Direct Addition to Food for Human Consumption: Dimethyl Dicarbonate (= Food and Drug Administration [Hrsg.]: Federal Register. Band 58, Nr. 15). 26. Januar 1993, S. 6088–6091 (englisch, govinfo.gov [PDF; 10,2 MB; abgerufen am 11. Mai 2026]).
  11. ↑ Dimethyldicarbonat - ein neuer Verschwindestoff für alkoholfreie, fruchtsafthaltige Erfrischungsgetränke., Genth, H., Erfrischungsgetränk 13, 1979.