Dokimasie oder dokimasia (altgriechisch δοκιμασία) bezeichnet eine offizielle Prüfung von Personen und Sachen im antiken Griechenland.
Im antiken Athen mussten Bewerber für höhere Ämter, wie das des Basileus oder des Archon, sich der dokimasia unterziehen. Dasselbe galt bei der Einschreibung in die Bürgerlisten für Epheben und für Neubürger. Ebenso wurde die Tauglichkeitsprüfung von Pferden für den Kriegsdienst so bezeichnet.
Der Zweck der dokimasia bestand nicht darin, die tatsächliche Eignung der Kandidaten für das Amt festzustellen – diese wurde bei allen Bewerbern vorausgesetzt –, sondern vielmehr ihre Abstammung von athenischen Bürgern, ihren Lebenswandel und Charakter sowie (im Falle bestimmter Ämter, die die Verwaltung großer Geldsummen beinhalteten) sogar die Höhe ihres Vermögens zu überprüfen. Die Prüfung der einzelnen Person war keineswegs ein Test ihres Wissens oder ihrer Fähigkeit, das Amt kompetent auszuüben; vielmehr diente sie dazu sicherzustellen, dass der Betreffende seinen Pflichten als steuerzahlender Bürger nachgekommen war. Ein Beispiel hierfür war die Überprüfung, ob der Einzelne in der Lage war, seine Familie während der Ausübung eines unbezahlten Amtes nicht der finanziellen Versorgung zu berauben.
Die dokimasia für ein öffentliches Amt in Athen war ein justizförmiges Verfahren, in dem der Kandidat zunächst Beweise für sein Bürgerrecht, die Erfüllung von Kriegsdienst und Steuerpflicht und seine Unbescholtenheit vorzubringen hatte. Sodann konnte jedermann Einspruch erheben und Vorwürfe anbringen. Bei Aristoteles sind derartige Verfahren beschrieben. Der Logograph Lysias hat Reden für Dokimasie-Verfahren verfasst.