Als duales Studium wird in Anlehnung an das duale Ausbildungssystem ein Hochschulstudium mit über die Studiendauer hinweg fest integrierten Praxiseinsätzen in Unternehmen bezeichnet. In der ausbildungsintegrierenden Variante ermöglicht es zudem zwei anerkannte Abschlüsse zeitgleich zu erreichen. Von „klassischen“ Studiengängen unterscheidet es sich durch einen höheren Praxisanteil während des Studiums, der abhängig von Studiengang und Hochschule variiert. Kombiniert werden gewöhnlich ähnliche Fachgebiete, zum Beispiel ein Bachelor in Betriebswirtschaftslehre und ein Berufsabschluss im kaufmännischen Bereich oder ein Bachelor in der Informatik mit einer Ausbildung zum Fachinformatiker.
Der Begriff „duales Studium“ konnte in Deutschland lange Zeit für jegliche Art von Studiengängen in Kooperation mit einem betrieblichen Praxispartner verwendet werden. Seit 2024 ist die Begriffsverwendung gesetzlich geregelt.
In den 1970er Jahren wurden auf Basis des Stuttgarter Modells, das eine akademische Ausbildung mit paralleler Praxiserfahrung kombiniert, in Baden-Württemberg mit den Berufsakademien (BA) erste Bildungseinrichtungen gegründet, die ein duales akademisches Ausbildungskonzept hatten. Diese Berufsakademien wurden 2009 zur Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) umgewandelt. Vorbild hierfür waren die US-amerikanischen State Colleges. Gründe für die Einführung des dualen Studiums waren Fachkräftemangel der Wirtschaft, gestiegene Abiturientenzahlen während der 1970er Jahre und Kritik an fehlenden Praxisbezügen akademischer Studienangebote.
Anfangs waren die staatlichen Abschlüsse der Berufsakademien den akademischen Abschlüssen noch nicht gleichgestellt. Das änderte sich, als die Kultusminister 1995 beschlossen, BA-Absolventen denen von Fachhochschulen gleichzustellen. Mit der Umwandlung zur DHBW wurden auch die Abschlüsse dem Bologna-Konzept angeglichen und seitdem werden akademische Grade vergeben. Andere staatliche Berufsakademien strebten ebenfalls eine Umwandlung in eine Duale Hochschule an, zum Beispiel die Duale Hochschule Gera-Eisenach (2016) und die Duale Hochschule Sachsen (2025). In den 1990er-Jahren wurden weitere Hochschulen gegründet, die ein ausschließlich duales Konzept hatten oder haben, etwa die Nordakademie, die Fachhochschule der Wirtschaft oder die Steinbeis-Hochschule Berlin. Gleichzeitig kamen an konventionellen Hochschulen immer mehr duale und berufsbegleitende Studiengänge zum Programm hinzu.
Die Entwicklung dualer Studienprogramme erfolgte vor allem im deutschsprachigen Raum, allerdings existieren vergleichbare Modelle auch in Frankreich, Spanien und im angelsächsischen Raum.
Für den Begriff duales Studium (auch dualer Studiengang oder kooperativer Studiengang) gab es in Deutschland vor 2024 keine einheitliche Definition. Der in Deutschland zuständige Akkreditierungsrat konstatierte für diese Zeit einen „Wildwuchs“ als „dual“ bezeichneter Studiengänge.
In der Praxis wurde zu dieser Zeit ein duales Studium als aufeinander abgestimmte Kombination von theoretisch ausgerichtetem Studium und Praxiseinsätzen in einem Unternehmen oder einer ähnlichen Organisation bezeichnet. Die zu der Zeit wesentlichen Merkmale eines dualen Studiums waren:
2024 wurde mit der Musterrechtsverordnung (MRVO) in Deutschland erstmals der Gebrauch der Bezeichnung „dual“ für Studiengänge geregelt. In der Fassung von 2024 nennt §12(7) MRVO als Kriterium für das Führen dieser Bezeichnung wird die inhaltliche, organisatorische und vertragliche Verzahnung der Lernorte (also Hochschule und Betrieb). Dieses Kriterium entstammt einem Vorschlag des Wissenschaftsrats, der 2013 in einem Positionspapier eine Schärfung der Begrifflichkeiten für Studiengänge eingefordert hat, die als Lernorte nicht ausschließlich Hochschulen haben. Dabei differenzierte der Wissenschaftsrat solche Studiengänge nach der Beziehung der Lernorte untereinander und danach, ob die außerhochschulischen Lernorte einen beruflichen Anteil oder Praxisanteil ermöglichen.
In der ursprünglichen Form von 2013 gab es im Text der MRVO keine entsprechende Regelung bzgl. der Verwendung des Begriffs „dual“. Allerdings wurde diese Regelung in der Begründung zu dieser Fassung der MRVO benannt. Die Stiftung Akkreditierungsrat kommunizierte jedoch systematisch in ihren Veröffentlichungen die Dualdefinition in der Begrüng zur MRVO.
Bereits seit 2018 ist der Akkreditierungsrat die Instanz, die darüber entscheidet, ob ein Studiengang als „dual“ bezeichnet werden darf.

Der Wissenschaftsrat der Bundesrepublik Deutschland teilt die dualen Studienangebote in Deutschland anhand der Art der praxisbezogenen Studienanteile (Erstausbildung oder Weiterbildung sowie mit Berufsausbildung oder mit Praxisanteilen) und der Beziehung der Lernorte zueinander (verzahnt oder parallel) wie folgt ein (englischsprachige Bezeichnung in Klammern):
Im englischsprachigen Ausland werden die dualen Studiengänge dem Oberbegriff Cooperative education zugeordnet.
Fraglich war einige Zeit, ob es sich bei einem dualen Studium um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelte oder Versicherungspflicht in der studentischen Pflichtversicherung besteht. Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2009 in einer Grundsatzentscheidung Differenzierungen getroffen, die der Gesetzgeber durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2012 revidiert hat: Alle Teilnehmer an allen Formen von dualen Studiengängen sind sozialversicherungsrechtlich einheitlich und so zu behandeln wie die zur Berufsausbildung Beschäftigten. Sie sind damit unter anderem versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dies gilt während der gesamten Dauer des Studienganges, das heißt sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienphasen.
Seit 2015 gibt es an ausgewählten Hochschulen, wie der Hochschule Niederrhein, das Triale Studium, das Lehre, Meisterbrief und einen Bachelor in Betriebswirtschaftslehre kombiniert. Das Programm dauert fünf Jahre und verlangt von den Teilnehmern wegen der großen Arbeitsbelastung eine Sechstagewoche.
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