| Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) | |
|---|---|
| Gründung | 1984 |
| Sitz | Luzern (Schweiz) |
| Zweck | Ausserparlamentarische Kommission für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
| Vorsitz | Felix Weber |
| Geschäftsführung | Iris Mandanis |
| Website | www.ekas.admin.ch |
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie koordiniert den Vollzug der Vorschriften zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) und sorgt für deren einheitliche Anwendung. Dabei befasst sie sich auch mit Schnittstellen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie wurde gestützt auf das schweizerische Unfallversicherungsgesetz (UVG), das am 1. Januar 1984 in Kraft trat, ins Leben gerufen. Ziel der EKAS ist die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten sowie die nachhaltige Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Die Aufgaben und Kompetenzen der EKAS sind im UVG und in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) festgehalten. Als zentrale Koordinationsstelle stimmt sie die Präventions- und Vollzugstätigkeiten der Durchführungsorgane aufeinander ab, sorgt für die einheitliche Anwendung der Vorschriften zur Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten und erlässt Richtlinien zur Arbeitssicherheit. Zudem kann sie dem Bundesrat Anregungen für neue oder angepasste Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit unterbreiten.
Zu den weiteren Aufgaben der EKAS gehören die Förderung der Aus- und Weiterbildung, die Finanzierung von Präventionsmassnahmen der Durchführungsorgane, die Information von Betrieben und Vollzugsorganen über Arbeitssicherheit, sowie die Durchführung nationaler Sicherheitsprogramme. Durch ihre Koordination soll ein effizienter Einsatz der verfügbaren Mittel und die Vermeidung von Doppelspurigkeiten sichergestellt werden.
Die EKAS setzt sich aus 15 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen. Vertreten sind die Unfallversicherer, die Durchführungsorgane des Unfallversicherungs- und Arbeitsgesetzes (SECO, die kantonalen Durchführungsorgane und die Suva) sowie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) übt die Aufsicht über die Kommission aus. Den Vorsitz nimmt eine Vertretung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) wahr.
Zur operativen Unterstützung verfügt die EKAS über eine Geschäftsstelle in Luzern. Diese bereitet die Geschäfte der Kommission vor, setzt deren Beschlüsse um und übernimmt Aufgaben in den Bereichen Koordination, Information, Kommunikation, Aus- und Weiterbildung sowie Grundlagenarbeit.