
Abhören bezeichnet das Ausspionieren einer Kommunikationsverbindung, um ihren Informationsgehalt zu erfassen. Dies kann mit Abhörgeräten erfolgen und muss nicht unbedingt akustisch geschehen. Elektrische und elektromagnetische Telekommunikationsverbindungen können mithilfe von Funkabhörstationen abgehört werden.
Meistens wird das Wort „Abhören“ für die unbemerkte, oft auch illegale Form des Lauschens an einer Daten- oder Telefonverbindung benutzt, diesen Vorgang bezeichnen Fachleute auch als „Ausleiten“ eines Gesprächs. Das Abhören von Gesprächen in fremden Räumen wird auch als Eavesdropping (engl. für Abhorchen, Lauschen) bezeichnet.
Gegen das Abhören kann man Abhörschutz-Einrichtungen einsetzen.

Das Lauschen selbst ist das bewusste Mithören von Geräuschen oder Gesprächen (belauschen) oder das intensive aufmerksame Zuhören. Strafrechtlich wird das Lauschen im Wandel der Zeit unterschiedlich bewertet: Vor einem offenen Fenster zu lauschen galt etwa im Fränkischen im späten Mittelalter als Hausfriedensbruch.
Der Begriff ist negativ besetzt, wenn es zum Beispiel im Zusammenhang mit geheimdienstlichen oder behördlichen Aktivitäten („Lauschangriff“) verwendet wird (Unterhaltung zuhören, ohne dass es die Sprechenden merken).
Positive Konnotation erhält es im Zusammenhang mit Musik („der Musik lauschen“) oder mit leise oder spannend vorgetragenen Gedichten/Geschichten.