Der Begriff Ökotuning (englisch Eco-Tuning) bezeichnet das Tuning eines Automotors mit dem Ziel der Verbrauchsminderung. Per Chiptuning wird die Motorelektronik des Fahrzeugs modifiziert, so dass die Leistungscharakteristik verändert wird und ein geringerer Treibstoffverbrauch zustande kommt. Abhängig vom Fahrstil kann mittels Eco-Tuning durchaus eine signifikante Senkung des Kraftstoffverbrauchs erzielt werden.
Das Ökotuning/Spritspar-Tuning wurde auf der Essen Motor Show im Jahr 2007 vorgestellt. 2009 wuchs dieser Markt. Auch 2011 gehörte es zu den Messethemen.
Zwar verändert Ökotuning die Motorleistung nicht, dennoch sind Veränderungen im Fahrverhalten zu vernehmen. Insbesondere werden hierbei sogenannte „Komfortschaltungen“ verändert, welche zwar zu einem sportlichen Motorverhalten aufgrund kurzer Einregelzeiten führen, dies jedoch zu Lasten des Verbrauchs. Neben Kennfeldveränderungen (Veränderung von Leistungsabgabe und Drehmoment in Abhängigkeit von der Drehzahl) einige Eingriffe des Eco-Tunings und seine Auswirkungen:
Hauptkritikpunkt ist, dass die Anpassung der Kennfelder nicht notwendig wäre, würden die Fahrer ihren Fahrstil den Eigenschaften des Motors anpassen. So konnten zwar bei Massentests zum Teil erstaunliche Ergebnisse bei den sogenannten „Otto-Normalfahrern“ erzielt werden, bei Fahrern mit entsprechend kraftstoffschonender Fahrweise konnten aber keine bzw. nur geringe Verbrauchsverminderungen festgestellt werden – in einigen Fällen wirkte das Ökotuning sogar kontraproduktiv.
Die meisten Otto-Motoren werden absichtlich nicht genau im thermodynamischen Bestpunkt betrieben, da dort die Stickoxidemission nach der Abgasnachbehandlung zu hoch ist. Um die gesetzlichen NOx-Normen zu erreichen, wird ein leicht erhöhter Kraftstoffverbrauch in Kauf genommen (dies war bei der Einführung des Dreiweg-Katalysators mit Lambda-Regelung zu beobachten: Der zur Schadstoffreduktion notwendige Verzicht auf ein mageres Gemisch in der Teillast führte zu einem Kraftstoffmehrverbrauch). Mit einem mageren Lambdasollwert, bei dem ein geringerer Kraftstoffverbrauch erreicht wird, steigen die NOx-Emissionen extrem an.
Eine Modifikation mit Steigerung der Emissionen ist nach § 19 StVZO Absatz 3 unzulässig, die Betriebserlaubnis erlischt.