Ehrenvorsitzender

Ein Ehrenvorsitzender (oder Ehrenpräsident) einer politischen Partei, eines Vereins oder eines Verbandes ist eine Person, die sich um die Unterstützung und Förderung in besonderem Maße verdient gemacht hat.

Die Ehrenmitgliedschaft kann an alle genannten Mitglieder sowie an solche natürlichen und juristischen Personen verliehen werden, die sich durch große Leistungen und eine lange Zugehörigkeit ausgezeichnet haben. Der Ehrenvorsitz kann an Vorstandsmitglieder verliehen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Engagement für den Verein in ganz besonderer Weise Verdienste erworben haben.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende, die nicht gleichzeitig ordentliche Mitglieder sind, dürfen je nach vorliegender Satzung ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen (Ehrenvorsitzende) und an den Mitgliederversammlungen teilnehmen. Der Ehrentitel der Ehrenmitgliedschaft bzw. des Ehrenvorsitzes kann nur lebenden Personen mit deren Zustimmung verliehen werden. Sie erlischt spätestens mit dem Tod des Ehrenmitgliedes bzw. des Ehrenvorsitzenden.

Politische Parteien in Deutschland

Gegenwärtig haben in Deutschland die CSU, die AfD, die FDP und die PARTEI Ehrenvorsitzende:

Ehemals Ehrenvorsitzender einer deutschen Partei waren:

Belege

  1. ↑ Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung: Bedeutende Reden Willy Brandts, abgerufen am 27. Dezember 2023.
  2. ↑ 22. Februar 1990. In: www.chronik-der-mauer.de. Abgerufen am 25. Februar 2025.
  3. ↑ Gunter Hofmann: Großer Bruder als Patron (Seite 2/6). In: www.zeit.de. 2. März 1990, abgerufen am 25. Februar 2025.
  4. ↑ tagesschau.de: Merkel verzichtet auf CDU-Ehrenvorsitz. Abgerufen am 10. September 2022.