Eigenblutspende

Eigenblutspende ist eine Form der Blutspende, bei welcher der Patient sein Blut für eine spätere Übertragung auf ihn selbst (Eigenbluttransfusion) spendet, um eine Transfusion von Fremdblut zu vermeiden. Für die zeitnahe Eigenblutspende kommt auch die maschinelle Autotransfusion zur Anwendung.

Voraussetzung zur Eigenblutspende

Aufgrund der begrenzten Lagerdauer von leukozytendepletiertem Vollblut (5 Wochen) und Erythrozyten-Konzentraten (7 Wochen) kommt die Eigenblutspende nur als vorbereitende Maßnahme für planbare Operationen in Betracht, bei denen erwartungsgemäß Blut benötigt wird. Eine Spende „auf Vorrat“ ist dadurch ausgeschlossen, es sei denn, die roten Blutkörperchen werden tiefgefroren gelagert.

Darüber hinaus muss der Blutspender gesundheitlich zu einer Spende in der Lage sein. Unter anderem sind schwere, insbesondere nicht ausreichend vorbehandelte Erkrankungen des Herzens und Kreislaufs Gegenanzeigen. Der Hämoglobin-Wert darf nicht zu niedrig sein, weil sonst der Patient durch einen weiteren Verlust an Erythrozyten gefährdet sein könnte. Ein solcher niedriger Hämoglobin-Wert ist häufig auch ein Hinweis darauf, dass das Knochenmark nicht in ausreichendem Umfang rote Blutkörperchen nachbilden kann und mit einer Spende keine zusätzlichen roten Blutkörperchen gewonnen werden können.

Vorteile

Nachteile

Rechtslage

Eigenblut darf nach geltendem Recht, falls es nicht benötigt wurde, keinem anderen Empfänger transfundiert werden. Eigenblutkonserven tragen deshalb bewusst keinen Aufdruck der Blutgruppe, damit sie nicht versehentlich anderen Patienten transfundiert werden. Aufgrund der Untersuchungspflicht in § 5 Abs. 3 TFG ist streitig, ob die perioperative Eigenblutspende überhaupt unter den Begriff des Spende i. S. v. § 2 TFG fällt.

Kosten

Die für die Eigenblutentnahme anfallenden Kosten werden über das behandelnde Krankenhaus im Rahmen der allgemeinen Behandlungskosten mit den entsprechenden Krankenkassen abgerechnet.

Einzelnachweise

  1. ↑ Volker Lipp: Die Eigenblutspende. In: Laufs/Katzenmeier/Lipp (Hrsg.): Arztrecht. 8. Auflage. 2021, VI. Rechtsfragen der Transplantation, Transfusion, Sektion und der Intensivmedizin, Rn. 74.
  2. ↑ Bluttransfusion: Eigenblutspende. onmeda.de; abgerufen am 3. Mai 2016.
  3. ↑ Bei welchen Patienten ist eine Eigenblutentnahme sinnvoll? (Memento des Originals vom 3. Mai 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. blutspendedienst-west.de; abgerufen am 3. Mai 2016.
  4. ↑ Eigenblutspende. Abteilung für Transfusionsmedizin, Zell-therapeutika und Hämostaseologie, LMU Klinikum, abgerufen am 4. April 2023.
  5. ↑ Spickhoff: Medizinrecht. 4. Auflage. 2022, § 17 TFG Rn. 3.
  6. ↑ Eigenblutspende, Rechtsfragen, in Die Ärztliche Begutachtung, Hrsg.: Jürgen Fritze, Friedrich Mehrhoff auf books.google.de
  7. ↑ Tag: Münchener Kommentar zum StGB. 4. Auflage. 2022, § 2 TFG Rn. 3.
  8. ↑ Wer trägt die Kosten für die Eigenblutentnahme? (Memento des Originals vom 3. Mai 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. blutspendedienst-west.de; abgerufen am 3. Mai 2016.