Erprobung
Erprobung
bezeichnet:
die
Probezeit
eines Beschäftigten, eines Beamten auf Probe oder Richters auf Probe,
den Zeitraum, den ein Beamter auf Lebenszeit auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt wird, siehe
Erprobung eines Beamten
den Zeitraum, den ein Richter auf Lebenszeit auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt wird, siehe
obergerichtliche Erprobung
den
Probebetrieb
eines technischen Systems
Siehe auch:
Wiktionary: Erprobung
– Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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