EuroSpec

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EuroSpec, als Abkürzung für “European Specifications for railway vehicles” (deutsch: „Europäische Spezifikationen für Eisenbahnfahrzeuge“) ist eine Initiative mehrerer europäischer Eisenbahngesellschaften mit dem Ziel, gemeinsame, explizite technische Spezifikationen für verschiedene Gewerke von Eisenbahnfahrzeugen zu erarbeiten. Die gemeinsam erarbeiteten Anforderungen unterstützen und erleichtern den Prozess der Fahrzeugbeschaffung. Die Anforderungen sind außerhalb des wettbewerblichen Bereiches angesiedelt. Die nachhaltige Anwendung der EuroSpec-Methodik und der erarbeiteten Spezifikationen unterstützt die Standardisierung, führt zu mehr Qualität, unterstützt Fahrzeugplattformen und erlaubt eine signifikante Kostenreduzierung. Als Grundlage für die Erarbeitung ihrer Spezifikationen haben die EuroSpec-Partner einen Leitfaden „Anforderungsmanagement“ erarbeitet, um die notwendige Konsistenz zwischen den Spezifikationen und deren Qualität zu gewährleisten. Die Arbeit begann im Jahr 2011.

Die funktionalen Anforderungen für Eisenbahnfahrzeuge der EuroSpec-Spezifikationen werden in der Beschaffung zusätzlich zu den Technischen Spezifikationen für Interoperabilität, den Euronormen und den nationalen notifizierten technischen Regeln verwendet.

Das EuroSpec Konsortium erstellt weder „europäische Normen“ noch „internationale Normen“ im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012.

EuroSpec Spezifikationen sind daher als „technische Spezifikation“ einzustufen. EuroSpecs werden zunehmend als Input für europäische Standardisierung und Regulierung verwendet.

Partner

Das EuroSpec-Konsortium umfasst fünf europäische Eisenbahnverkehrsunternehmen und eine Repräsentanz der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland durch RSSB. Die EuroSpec Partner in Europa sind:

Vision, Mission, Vorgehen und Werte (Version 2024)

Rechtsform und Sitz

Das EuroSpec Konsortium, als Zusammenschluss mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen zur zeitlich begrenzten Durchführung eines vereinbarten Geschäftszwecks, hat keine Rechtsform gewählt und somit auch keinen offiziellen Sitz. Informell ist der Hauptsitz durch den Sitz des amtierenden Vorsitzers bestimmt.

Ergebnisse und Publikationen

Die EuroSpec-Spezifikationen erscheinen ausschließlich in englischer Sprache. Die nachfolgenden Spezifikationen wurden veröffentlicht:

Einzelnachweise

  1. ↑ Official Journal of the European Union (OJEU) / Amtsblatt der Europäischen Union
  2. ↑ Europäische Eisenbahnagentur (ERA) - The Reference Document Database (RDD)
  3. ↑ VERORDNUNG (EU) Nr. 1025/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
  4. ↑ Eurospec-Website