
Der Satz vom Minimum und Maximum (auch Extremwertsatz oder Satz von Weierstraß) ist ein mathematischer Lehrsatz aus dem Gebiet der Analysis, der eine Aussage über die Existenz von Extremwerten trifft. Er besagt:
Der Satz ist ein reiner Existenzsatz. Er ist nicht konstruktiv, das heißt er liefert (im Gegensatz zu den Methoden der Kurvendiskussion) kein Verfahren, die Extremstellen tatsächlich zu bestimmen. Er ist jedoch von grundlegender Bedeutung für den logisch strengen Aufbau der Analysis, da wichtige Sätze auf ihm aufbauen.
In der Frühzeit der Analysis wurden anschauliche Resultate wie der Satz vom Minimum und Maximum meistens als „offensichtlich wahr“ angesehen und bedenkenlos verwendet. Ein Bedürfnis, auch solche Sätze zu beweisen, um der Analysis ein solides Fundament zu verleihen, kam erst im 19. Jahrhundert auf. So wurde der Satz vom Minimum und Maximum erstmals in den 1830er Jahren von Bernard Bolzano in seiner Arbeit Functionenlehre bewiesen, welche jedoch bis 1930 unveröffentlicht blieb. Von Karl Weierstraß, der sich ebenfalls um die logisch fundierte Aufarbeitung der Analysis verdient gemacht hat, wurde der Satz in seinen Vorlesungen von 1861 als „Hauptlehrsatz“ bezeichnet und ebenfalls bewiesen. Seine Schüler trugen zur Verbreitung der Weierstraßschen Strenge bei, wodurch der Satz schließlich fester Bestandteil der mathematischen universitären Grundausbildung wurde.
Ist eine stetige Funktion, so gibt es stets Punkte derart, dass für alle die Ungleichung erfüllt ist.
Alle Voraussetzungen des Satzes sind für die Schlussfolgerung unverzichtbar, das heißt das Intervall muss beschränkt und abgeschlossen sein und die Funktion muss stetig sein. Ist auch nur eine Voraussetzung nicht erfüllt, gilt der Satz nicht mehr, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Standardmäßig wird zunächst die Beschränktheit der Funktion gezeigt und dann die Existenz von Minimum und Maximum. Im Folgenden werden beide Beweise als Widerspruchsbeweis geführt.
Beschränktheit: Angenommen, wäre nicht beschränkt, dann gäbe es eine Folge im Intervall mit . Da alle Folgenglieder im (beschränkten) Intervall liegen, gibt es nach dem Satz von Bolzano-Weierstraß eine konvergente Teilfolge . Deren Grenzwert liegt wegen ebenfalls in . Da stetig ist, konvergiert die Folge , und zwar gegen . Als konvergente Folge muss sie aber beschränkt sein, was der zu Beginn des Beweises erhaltenen Abschätzung widerspricht. Also war die Annahme falsch, das heißt ist beschränkt.
Existenz von Minimum und Maximum: Da wie schon gezeigt beschränkt ist, hat sie ein Supremum . Angenommen, wäre nicht auch das Maximum der Funktion. Dann gilt einerseits für alle , aber die Funktionswerte kommen andererseits beliebig nahe, da die kleinste obere Schranke ist. Sei mit
Da der Nenner wegen stets positiv bleibt, ist auf wohldefiniert und sogar stetig. Es wurde im ersten Teil des Beweises schon gezeigt, dass dann nach oben beschränkt ist. Andererseits wird der Nenner aber beliebig klein, was zu einem Widerspruch führt.
Der Beweis für das Minimum geht analog, indem man die durch definierte Funktion betrachtet, die ebenfalls stetig, aber unbeschränkt ist, falls für alle gilt.
Der Satz gilt auch unter der schwächeren Voraussetzung, dass die Funktion lediglich halbstetig ist (siehe Beweisarchiv). Zudem bleibt der Satz gültig, wenn die Funktion auf einem kompakten Hausdorff-Raum definiert ist: