Ein Fastring ist in der Mathematik die Verallgemeinerung der algebraischen Struktur eines Ringes, in der die Addition nicht mehr kommutativ sein muss und in der nur ein einseitiges Distributivgesetz gilt. Im Allgemeinen werden Fastringe verwendet, um algebraisch mit Funktionen auf Gruppen arbeiten zu können.
Ein Rechtsfastring oder kurz Fastring ist eine algebraische Struktur mit zwei zweistelligen Verknüpfungen Addition und Multiplikation für die gilt:
wird hingegen ein Linksfastring genannt, wenn an Stelle des rechtsseitigen Distributivgesetzes
Erfüllt ein Fastring beide Distributivgesetze, so heißt er distributiver Fastring, ist also Rechts- und Linksfastring.
Man nennt einen Fastring , bei dem die additive Gruppe kommutativ ist, abelsch. Wenn jedoch die multiplikative Halbgruppe kommutativ ist, dann bezeichnet man dagegen als kommutativ. Kommutative Fastringe sind stets distributiv.
Produkte werden vereinfachend auch ohne das Multiplikationszeichen für alle geschrieben und zur Klammerersparnis binde wie üblich im Folgenden die Multiplikation stets stärker als die Addition.
Definiert man auf einem Fastring eine zweistellige Verknüpfung Subtraktion gemäß
so gilt auch für diese wegen
Analog gilt für einen Linksfastring das entsprechende linksseitige Distributivgesetz der Subtraktion.
Jeder Fastring besitzt gemäß der Definition ein neutrales Element 0 bezüglich der Addition, d. h.
Dieses heißt das Nullelement oder kurz die Null des Rechts- bzw. Linksfastringes. Es ist bei einem (Rechts-)Fastring bezüglich der Multiplikation linksabsorbierend:
und bei einem Linksfastring rechtsabsorbierend, jedoch ist die Null im Allgemeinen nicht beidseitig absorbierend.
Hat ein Fastring auch ein neutrales Element 1 bezüglich der Multiplikation,
so nennt man dieses das Einselement oder kurz die Eins des Fastringes.
Bildet außerdem eine Gruppe, dann heißt der Fastring Fastkörper. Es lässt sich zeigen, dass die additive Gruppe dann abelsch ist.
Die Definition eines Fastrings lässt sich noch zu einem Halbfastring verallgemeinern, in dem an Stelle der Gruppeneigenschaft der Addition nur noch gefordert wird:
1.′ ist eine Halbgruppe.