| Feldgeschworenenwesen in Bayern | |
|---|---|
| Immaterielles Kulturerbe | |
| Staat(en): | |
| Liste: | Nationale Liste |
| Weblink: | unesco.de |
| Aufnahme: | 2016 |
Feldgeschworene wirken in Bayern, Rheinland-Pfalz und bis Ende 2014 auch in Thüringen bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, entfernen Vermessungspunkte oder ersetzen beschädigte Vermessungspunkte. Als Hüter der Grenzen, Mittler bei Grenzstreitigkeiten und Abmarkungen in Gemeindegebieten arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen.
Es gibt eine Vielzahl von alternativen Bezeichnungen mit teilweise nur regionaler Verwendung. Die bekanntesten sind Siebener oder Siebner (deren Tätigkeit, die Siebnerei, durch Steinsetzerordnungen bzw. Siebnereiordnungen geregelt war), Landscheider Untergänger und Steinsetzer.
Seit dem 12. oder 13. Jahrhundert gibt es Feldgeschworene. Das Amt des Feldgeschworenen ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung.
In Bayern gibt es etwa 25.000 Feldgeschworene, davon 15.000 in Franken (Stand 2016). In Rheinland-Pfalz ist das Tätigwerden von Feldgeschworenen hingegen in der heutigen Zeit selten.
Details zum Ehrenamt des Feldgeschworenen in Bayern sind geregelt im bayerischen Abmarkungsgesetz (AbmG) vom 6. August 1981, der bayerischen Feldgeschworenenverordnung (FO) vom 16. Oktober 1981, der bayerischen Feldgeschworenenbekanntmachung (FBek) zum Vollzug vom 12. Oktober 1981.
Entsprechende Regelungen für Rheinland-Pfalz finden sich in der dortigen LGVermDVO (§§ 21 und 22) vom 30. April 2001 nebst ausführlicher Erläuterungen in der Begründung zur LGVermDVO.

Das Ehrenamt ist im 13. Jahrhundert in Franken entstanden, wo durch die klein-strukturierten Grundstücksparzellen besonders viele Grenzverläufe zu dokumentieren waren. Die Territorialherren erkannten, dass Ansprechpartner vor Ort nötig waren, die sich mit den lokalen gemeindlichen Gegebenheiten auskannten und die die Grenzbeaufsichtigung gewährleisteten. Weil ursprünglich eine Gruppe von meist sieben Personen zur Regelung und Bestimmung von Grundstücksgrenzen eingerichtet wurde, bürgerte sich der Begriff Siebener ein. Heute wird eine Mindestzahl von vier Personen gefordert.
Das Feldgeschworenenwesen entstand aus den damaligen Feld- und Untergangsgerichten, die wiederum aus den Dorfgerichten hervorgegangen waren.
Zur Sicherung der Grenzsteine existierte das Siebenergeheimnis, über die die Siebener Stillschweigen zu halten hatten, und die nur mündlich weitergegeben wurden. Dieses bestand aus individuell platzierten besonders geformten, manchmal beschrifteten Zeichen aus gebranntem Ton, Glas, Porzellan oder Metall. Ihr Wissen um die Grundstücksverhältnisse und die Richterfunktion bei Bodenstreitigkeiten machten die Siebener zu „Leute[n], die im Dorf am meisten angesehen, aber auch gefürchtet waren“.
Bis zum Erlass des Abmarkungsgesetzes im Jahr 1900 hatten sie das Recht, selbständig Grenzermittlungen, Grundstücksteilungen und -abmarkungen durchzuführen. Im derzeit gültigen Bayerischen Abmarkungsgesetz ist der Amt der Feldgeschworenen als kommunales Ehrenamt ausgestaltet. In jeder bayerischen Gemeinde sind vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen. Ihre Aufgabe besteht darin, bei der Abmarkung von Grundstücken (die grundsätzlich durch die Vermessungsämter erfolgt) mitzuwirken. Weiterhin führen sie Grenzbegehungen durch, um Mängel an den Grenzzeichen festzustellen. Im Auftrag der Eigentümer stellen sie Grenzzeichen wieder her und sichern beschädigte Grenzzeichen.
Eine wichtige historische Quelle zur Arbeit der Feldgeschworenen ist das in Frammersbach im Spessart von 1572 bis 1764 geführte „Sechserbuch“. Es wurde im Winter 2002/03 von Rainer Leng redigiert.
Im Jahre 2016 erfolgte die Anerkennung als deutsches UNESCO-Kulturerbe.
Außerhalb von Bayern und Rheinland-Pfalz existiert diese eigenständige Aufgabe nicht (mehr).
Nach dem Ende der DDR führte Thüringen 1991 die Möglichkeit wieder ein, Feldgeschworene zu bestellen. Nur die Stadt Hildburghausen machte davon Gebrauch. 2008 wurden Neubestellungen ausgesetzt, bereits bestellte Feldgeschworere durften ihr Amt aber noch bis Ende 2014 ausüben. Seit 1. Januar 2015 gibt es in Thüringen keine Feldgeschworenen mehr.
Die Vermessung wird alleine von Beamten der Vermessungsämter oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren wahrgenommen. Gegen das Verrücken von Grenzsteinen vertraut man dort dem Vermessungszahlenwerk und den daraus bestimmten Koordinaten. Zusätzlich werden auch dort die Grenzzeichen durch unterirdische Marksteinzeugen (Tonkegel, Flaschen usw.) gesichert, die in der Grenzverhandlung bekannt gegeben werden.
Aus der Tätigkeit des aktiven Kontrollierens und Abgehens der Gemeindegrenze durch die Bürger, der sogenannten Grenzbegehung, d. h. eine Tätigkeit, um eine (Gemeinde-)Grenze zu kontrollieren, freizuhalten oder die Kenntnis über den Verlauf von Grenzen zu vermitteln, entwickelten sich vielerorts Volksfeste mit regional wechselnder Benennungen wie Schnadegang, Banntag oder Grenzgang.
Im Rahmen der Brauchtumspflege und Fremdverkehrsunterstützung entstanden 2007 im fränkischen Langenzenn mehrere Siebenerwege, auf denen die lokalen Siebenersteine sinnlich erwanderbar sind.