Feldgeschworene

Feldgeschworenenwesen in Bayern
Immaterielles Kulturerbe Immaterielles-Kulturerbe-Emblem
Staat(en): Deutschland Deutschland
Liste: Nationale Liste
Weblink: unesco.de
Aufnahme: 2016

Feldgeschworene wirken in Bayern, Rheinland-Pfalz und bis Ende 2014 auch in Thüringen bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, entfernen Vermessungspunkte oder ersetzen beschädigte Vermessungspunkte. Als Hüter der Grenzen, Mittler bei Grenzstreitigkeiten und Abmarkungen in Gemeindegebieten arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen.

Es gibt eine Vielzahl von alternativen Bezeichnungen mit teilweise nur regionaler Verwendung. Die bekanntesten sind Siebener oder Siebner (deren Tätigkeit, die Siebnerei, durch Steinsetzerordnungen bzw. Siebnereiordnungen geregelt war), Landscheider Untergänger und Steinsetzer.

Seit dem 12. oder 13. Jahrhundert gibt es Feldgeschworene. Das Amt des Feldgeschworenen ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung.

In Bayern gibt es etwa 25.000 Feldgeschworene, davon 15.000 in Franken (Stand 2016). In Rheinland-Pfalz ist das Tätigwerden von Feldgeschworenen hingegen in der heutigen Zeit selten.

Gesetzliche Regelungen

Details zum Ehrenamt des Feldgeschworenen in Bayern sind geregelt im bayerischen Abmarkungsgesetz (AbmG) vom 6. August 1981, der bayerischen Feldgeschworenenverordnung (FO) vom 16. Oktober 1981, der bayerischen Feldgeschworenenbekanntmachung (FBek) zum Vollzug vom 12. Oktober 1981.

Entsprechende Regelungen für Rheinland-Pfalz finden sich in der dortigen LGVermDVO (§§ 21 und 22) vom 30. April 2001 nebst ausführlicher Erläuterungen in der Begründung zur LGVermDVO.

Geschichte

Sieben Landscheider mit ihrem Werkzeug bei der Grenzbereinigung – Illustration aus dem Naumburger Salbuch (um 1514)

Franken

Das Ehrenamt ist im 13. Jahrhundert in Franken entstanden, wo durch die klein-strukturierten Grundstücksparzellen besonders viele Grenzverläufe zu dokumentieren waren. Die Territorialherren erkannten, dass Ansprechpartner vor Ort nötig waren, die sich mit den lokalen gemeindlichen Gegebenheiten auskannten und die die Grenzbeaufsichtigung gewährleisteten. Weil ursprünglich eine Gruppe von meist sieben Personen zur Regelung und Bestimmung von Grundstücksgrenzen eingerichtet wurde, bürgerte sich der Begriff Siebener ein. Heute wird eine Mindestzahl von vier Personen gefordert.

Das Feldgeschworenenwesen entstand aus den damaligen Feld- und Untergangsgerichten, die wiederum aus den Dorfgerichten hervorgegangen waren.

Zur Sicherung der Grenzsteine existierte das Siebenergeheimnis, über die die Siebener Stillschweigen zu halten hatten, und die nur mündlich weitergegeben wurden. Dieses bestand aus individuell platzierten besonders geformten, manchmal beschrifteten Zeichen aus gebranntem Ton, Glas, Porzellan oder Metall. Ihr Wissen um die Grundstücksverhältnisse und die Richterfunktion bei Bodenstreitigkeiten machten die Siebener zu „Leute[n], die im Dorf am meisten angesehen, aber auch gefürchtet waren“.

Bayern

Bis zum Erlass des Abmarkungsgesetzes im Jahr 1900 hatten sie das Recht, selbständig Grenzermittlungen, Grundstücksteilungen und -abmarkungen durchzuführen. Im derzeit gültigen Bayerischen Abmarkungsgesetz ist der Amt der Feldgeschworenen als kommunales Ehrenamt ausgestaltet. In jeder bayerischen Gemeinde sind vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen. Ihre Aufgabe besteht darin, bei der Abmarkung von Grundstücken (die grundsätzlich durch die Vermessungsämter erfolgt) mitzuwirken. Weiterhin führen sie Grenzbegehungen durch, um Mängel an den Grenzzeichen festzustellen. Im Auftrag der Eigentümer stellen sie Grenzzeichen wieder her und sichern beschädigte Grenzzeichen.

Eine wichtige historische Quelle zur Arbeit der Feldgeschworenen ist das in Frammersbach im Spessart von 1572 bis 1764 geführte „Sechserbuch“. Es wurde im Winter 2002/03 von Rainer Leng redigiert.

Im Jahre 2016 erfolgte die Anerkennung als deutsches UNESCO-Kulturerbe.

Andere deutsche Bundesländer

Außerhalb von Bayern und Rheinland-Pfalz existiert diese eigenständige Aufgabe nicht (mehr).

Nach dem Ende der DDR führte Thüringen 1991 die Möglichkeit wieder ein, Feldgeschworene zu bestellen. Nur die Stadt Hildburghausen machte davon Gebrauch. 2008 wurden Neubestellungen ausgesetzt, bereits bestellte Feldgeschworere durften ihr Amt aber noch bis Ende 2014 ausüben. Seit 1. Januar 2015 gibt es in Thüringen keine Feldgeschworenen mehr.

Die Vermessung wird alleine von Beamten der Vermessungsämter oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren wahrgenommen. Gegen das Verrücken von Grenzsteinen vertraut man dort dem Vermessungszahlenwerk und den daraus bestimmten Koordinaten. Zusätzlich werden auch dort die Grenzzeichen durch unterirdische Marksteinzeugen (Tonkegel, Flaschen usw.) gesichert, die in der Grenzverhandlung bekannt gegeben werden.

Brauchtum

Aus der Tätigkeit des aktiven Kontrollierens und Abgehens der Gemeindegrenze durch die Bürger, der sogenannten Grenzbegehung, d. h. eine Tätigkeit, um eine (Gemeinde-)Grenze zu kontrollieren, freizuhalten oder die Kenntnis über den Verlauf von Grenzen zu vermitteln, entwickelten sich vielerorts Volksfeste mit regional wechselnder Benennungen wie Schnadegang, Banntag oder Grenzgang.

Im Rahmen der Brauchtumspflege und Fremdverkehrsunterstützung entstanden 2007 im fränkischen Langenzenn mehrere Siebenerwege, auf denen die lokalen Siebenersteine sinnlich erwanderbar sind.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Christine Demel: Steinsetzer-Ordnung. Festschrift. Kürnach 1990.
  2. ↑ Max Döllner: Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933. 1950; 2. Auflage. Ph. C. W. Schmidt, Neustadt an der Aisch 1978, ISBN 3-87707-013-2, S. 144, 312 und 342 f.
  3. ↑ Hembach: Die Geschichte des Dorfes und seiner Bewohner (PDF) S. 8. (Memento vom 18. September 2018 im Internet Archive)
  4. ↑ Feldgeschworene: Siebener werden Kulturerbe. infranken.de, 4. August 2016; abgerufen am 18. September 2018.
  5. ↑ Hüter des „Siebenergeheimnisses“. In: Die Rheinpfalz. 2. Dezember 2016, archiviert vom Original am 28. Dezember 2024; abgerufen am 28. Dezember 2024.
  6. ↑ Begründung zur LGVermDVO. Archiviert vom Original am 28. Dezember 2024; abgerufen am 28. Dezember 2024.
  7. ↑ Immaterielles Kulturerbe: Feldgeschworenenwesen in Bayern. Deutsche UNESCO-Kommission; abgerufen am 18. September 2018
  8. ↑ Bayerische Vermessungsverwaltung - Vermessung - Feldgeschworene. Abgerufen am 27. Dezember 2019.
  9. ↑ Keine Spur mehr vom Siebenergeheimnis. Nordbayerischer Kurier, 15. Juni 2016; abgerufen am 18. September 2018
  10. ↑ Entzauberte Geheimnisträger. Süddeutsche Zeitung, 12. Januar 2016; abgerufen am 18. September 2018.
  11. ↑ Das Sechserbuch (Memento vom 25. November 2014 im Internet Archive) auf der Seite des Archäologischen Spessartprojekts
  12. ↑ Feldgeschworene gehören zum Weltkulturerbe. Landratsamt Würzburg, 27. März 2018; abgerufen am 18. September 2018
  13. ↑ Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe. Abgerufen am 27. Dezember 2019.
  14. ↑ Übergangsbestimmungen ThürVermGeoG. 16. Dezember 2008, abgerufen am 23. Juli 2021.
  15. ↑ Feldgeschworene werfen das Handtuch. In: inSuedthueringen.de. 20. November 2014, abgerufen am 23. Juli 2021.
  16. ↑ Wandern zu steinernen Zeugen. In: Nürnberger Zeitung, 13. September 2010; abgerufen am 18. September 2018.