Ferdinand Theodor Hopf

Ferdinand Theodor Hopf, seit dem 1. Januar 1859 Ferdinand Theodor Ritter von Hopf (* 15. Mai 1797 in Schongau; † 4. März 1870 in München), war ein deutscher Gerichtsdirektor und Mitglied der bayerischen Kammer der Abgeordneten.

Leben

Ferdinand Theodor Hopf war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Landshut, das er mit der Promotion zum Dr. jur. abschloss, zunächst beim Appellationsgericht Freising als Gerichtsrat und später als Appellationsgerichtsdirektor tätig. Dieses Gericht, im Jahre 1839 gebildet, wurde 1862 durch das Oberappellationsgericht München abgelöst.

Er kam 1849, gewählt im Wahlbezirk Weilheim, in die Kammer der Abgeordneten, die neben der Kammer der Reichsräte der Krone Bayerns den Bayerischen Landtag bildete. Hopf arbeitete in verschiedenen Ausschüssen und blieb bis 1855 in dem Parlament.

Auszeichnungen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ Anmerkung: Abweichende Vornamensführung im DNB-Katalog
  2. ↑ Hof- und Staats-Handbuch des Königreichs Bayern 1840. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. ↑ Regierungsblatt für das Königreich Bayern 1859. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. ↑ Regierungsblatt für das Königreich Bayern 1859. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. ↑ Jacob Heinrich Schwarz: Adreß-Handbuch für den Regierungsbezirk der Oberpfalz und von Regensburg im Königreiche Bayern 1858. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Personendaten
NAME Hopf, Ferdinand Theodor
ALTERNATIVNAMEN Hopf, Ferdinand Theodor Ritter von
KURZBESCHREIBUNG deutscher Gerichtsdirektor und Landtagsabgeordneter
GEBURTSDATUM 15. Mai 1797
GEBURTSORT Schongau
STERBEDATUM 4. März 1870
STERBEORT München