Ferdinand Theodor Hopf, seit dem 1. Januar 1859 Ferdinand Theodor Ritter von Hopf (* 15. Mai 1797 in Schongau; † 4. März 1870 in München), war ein deutscher Gerichtsdirektor und Mitglied der bayerischen Kammer der Abgeordneten.
Ferdinand Theodor Hopf war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Landshut, das er mit der Promotion zum Dr. jur. abschloss, zunächst beim Appellationsgericht Freising als Gerichtsrat und später als Appellationsgerichtsdirektor tätig. Dieses Gericht, im Jahre 1839 gebildet, wurde 1862 durch das Oberappellationsgericht München abgelöst.
Er kam 1849, gewählt im Wahlbezirk Weilheim, in die Kammer der Abgeordneten, die neben der Kammer der Reichsräte der Krone Bayerns den Bayerischen Landtag bildete. Hopf arbeitete in verschiedenen Ausschüssen und blieb bis 1855 in dem Parlament.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Hopf, Ferdinand Theodor |
| ALTERNATIVNAMEN | Hopf, Ferdinand Theodor Ritter von |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Gerichtsdirektor und Landtagsabgeordneter |
| GEBURTSDATUM | 15. Mai 1797 |
| GEBURTSORT | Schongau |
| STERBEDATUM | 4. März 1870 |
| STERBEORT | München |