Festsetzungserlass bzw. Festschreibungserlass bezeichnet eine Verfügung, die das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) auf Anweisung Heinrich Himmlers am 17. Oktober 1939 in einem Schnellbrief an die Kriminalpolizeileitstellen im Deutschen Reich versandte, um „binnen kurzem im gesamten Reichsgebiet die Zigeunerfrage im Reichsmaßstab grundsätzlich“ zu regeln. Die „später festzunehmenden Zigeuner“ seien „bis zu ihrem endgültigen Abtransport in besonderen Sammellagern“ zu internieren.
Die eingegangenen Meldungen wurden vom Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) in Abstimmung mit dem Reichsgesundheitsamt überprüft, und die daraus resultierenden Festnahmen wurden in jedem Einzelfall angeordnet. Für die Sinti und Roma, die sich diesen Maßnahmen entzogen haben, wurde vom Reichskriminalpolizeiamt eine besondere Fahndungsliste herausgegeben.
In der Folge wurden nicht wenige Familien auf der Reise festgesetzt. In ihren Wagen waren sie nur sehr unzureichend gegen die winterlichen Wetterverhältnisse geschützt. Manche entzogen sich daher der Festsetzung und versuchten, bei Verwandten unterzukommen oder an ihren Heimatort zurückzukehren. Einzelne verstanden den „Festsetzungserlass“ als Hinweis auf eine Verschärfung der Verfolgung und flüchteten ins Ausland.