Feuerpolizei

Als Feuerpolizei wird eine Behörde bezeichnet, die u. a. den Brandschutz und Feuerungsanlagen überwacht. Diese Aufgabe übernimmt meistens entweder die Feuerwehr oder das Bauamt.

Der Begriff Feuerpolizei wird heute hauptsächlich in Österreich und in der Schweiz verwendet und war bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts auch in Deutschland gebräuchlich.

Die Feuerpolizei ist für den Schutz von Personen und Sachen zuständig, indem sie Brände durch die Gewährleistung intakter Flucht- und Rettungswege sowie durch eine zuverlässige Brandabschnittsbildung abwehrt. Die Feuerpolizei trifft alle Maßnahmen, die zur Verhinderung von Brandausbruch, Brandausbreitung und Explosionen erforderlich sind.

Sie widmet sich außerdem:

Sie

Als Adjektiv taucht das Wort „feuerpolizeilich“ bisweilen auf Warnschildern, in Hausordnungen und so weiter auf.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ Franz-Josef Sehr: Das Entstehen der Pflichtfeuerwehren im Heimatgebiet – Ein staatlicher Versuch zur Brandbekämpfung. In: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Landkreis Limburg-Weilburg 2024. Limburg 2023, ISBN 3-927006-61-0, S. 230–237.
  2. ↑ Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen. (PDF; 46 kB) 861.1. In: www2.zhlex.zh.ch. Kanton Zürich, 24. September 1978, abgerufen am 22. Februar 2024 (Schweizer Hochdeutsch).
  3. ↑ GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich: Informationen über die Feuerpolizei in der Schweiz (Memento vom 19. Dezember 2015 im Internet Archive), abgerufen am 8. Juli 2012