| Film | |
| Titel | Flammendes Algerien |
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| Produktionsland | DDR |
| Originalsprache | Deutsch |
| Erscheinungsjahr | 1958 |
| Länge | 22 Minuten |
| Produktionsunternehmen | DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme |
| Stab | |
| Regie | René Vautier |
| Musik | Kurt Grottke |
| Kamera | René Vautier |
| Schnitt | Traute Wischnewski |
| Besetzung | |
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Flammendes Algerien (französisch L’Algérie en flammes) ist ein Dokumentarfilm von René Vautier von 1958 über die algerische Volksbefreiungsfront FLN.
Der Film zeigt den Alltag in einem von der FLN kontrollierten Gebiet in Aurès im nordöstlichen Algerien. Zu sehen sind Alltagsszenen mit Frauen und Kindern, aber auch Märsche, militärische Übungen und ein inszeniertes Gefecht ohne Gegner. Gezeigt werden auch Tote der Kämpfe.
Der Kommentar beschreibt in militanten Formulierungen die Notwendigkeit des Kampfes gegen die französische Kolonialherrschaft, der Verbrechen und der Genozid am algerischen Volk vorgeworfen werden.
Der französische Filmemacher René Vautier hatte 1950 erstmals einen Kurzfilm, Afrique 50, über die schwierige Situation in den Kolonien Französisch-Westafrika veröffentlicht, wofür er in Frankreich eine einjährige Haftstrafe verbüßen musste. 1957 konnte er umfangreiche Filmaufnahmen mit einer Schmalfilmkamera mit 16-mm-Filmen im FLN-kontrollierten Gebiet in Algerien machen, was in dieser Zeit einmalig war.
Im November 1957 wandte er sich an den Leiter des DEFA-Studios für Wochenschau und Dokumentarfilme Günter Klein in Ost-Berlin mit dem Angebot, dass diese aus den Aufnahmen (die bisher ohne Ton waren) einen Film mit entsprechenden Vertriebsrechten produzieren könnten. Der Film entstand dann unter der Produktionsleitung von Willi Müller, mit Musik und einem aggressiv-anklagenden Kommentar, in einer deutschen, einer französischen, einer arabischen und einer englischen Sprachfassung. Die Namen der französischen Beteiligten wurden zu deren Schutz darin nicht erwähnt.
In der DDR wurde der Film ab Mitte Juni 1958 in hunderten Kopien in den Kinos gezeigt und danach in viele Länder exportiert. In der Bundesrepublik durfte er 1959 nicht bei der Dokumentarfilmwoche in Mannheim gezeigt werden, nach einem Verbot des zuständigen Interministeriellen Ausschusses.
1958 wurde die arabische Fassung einmal vor der Provisorischen Regierung Algeriens gezeigt. Danach wurde René Vautier gebeten, eine strittige Szene herauszunehmen, was er aber verweigerte. Nach dreiwöchigen Beratungen entschied die FLN-Führung, dass der Film weiter gezeigt werden durfte, aber der Regisseur in Haft kommen sollte. Nach zwei Jahren wurde er 1960 entlassen und zum ersten algerischen Filmregisseur erklärt. Er blieb im Land und baute in Algier eine Filmausbildungsschule auf, da er in Frankreich weiter mit Haftbefehl gesucht wurde.
2012 und 2023 wurde der Film im Zeughauskino in Berlin wieder gezeigt. Die französischsprachige Fassung ist in mehreren Youtube-Videos zu sehen.