Durch ein RIS soll eine optimale Ausnutzung der Transportkapazitäten gewährleistet werden und gleichzeitig Informationen zu Transportvorgängen auf dem Gewässer in Echtzeit bereitgestellt werden.
Der technische Aufbau eines RIS besteht aus einer Leitzentrale und einem Kommunikationssystem, über das Schiffe und Leitzentrale oder auch andere relevante Einrichtungen oder Sensoren Informationen austauschen. Diese Informationen können zum Beispiel Ortsangaben, Daten zu Ladung, Status und Bewegung eines Schiffes, Angaben zum Wetter oder Zustand der Wasserstraße oder Informationen zu Schleusungen umfassen.
Europäische Union
RIS sind ein wichtiger Bestandteil des längerfristigen Verkehrsprogrammes der Europäischen Kommission, die sich von einer Optimierung des Verkehrs auf Wasserstraßen eine umweltfreundliche Verlagerung von Straßentransporten auf das Wasser erhofft. Die Vorteile, die ein RIS aus Sicht der EU bietet:
Bessere Information soll zuverlässigere Zeitpläne im Verkehr auf Wasserstraßen und eine bessere Einteilung an Schleuse oder Dock ermöglichen
Bessere Schnittstellen verbessern die Kooperation mit anderen Transportmodi
Eine schnelle Übersicht über den Verkehr auf einer Wasserstraße ermöglicht Optimierung
Der internationale Handel wird durch automatisierte Grenzübergänge vereinfacht
Die automatische Sammlung von Transportstatistiken ermöglicht strategische Planung und Optimierung
Entsprechend diesem Ansatz fördert die Europäische Kommission die Forschung und Entwicklung von RIS in ihrem Forschungsrahmenprogramm.
Europäische Behörden, Betreiber und Hersteller fanden sich im COMPRIS-Projekt zusammen, das von der Europäischen Kommission initiiert und im Rahmen des fünften Forschungsrahmenprogramms finanziert wurde. Das COMPRIS-Konsortium umfasst 44Partner aus elf europäischen Ländern.
Zur Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft wurden ergänzende Verordnungen erlassen:
Verordnung (EG) Nr. 414/2007 vom 13. März 2007 über die technischen Leitlinien für die Planung, die Einführung und den Betrieb der Binnenschifffahrtsinformationsdienste
Verordnung (EG) Nr. 415/2007 vom 13. März 2007 über die technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme
Ersetzt durch: Durchführungsverordnung (EU) 2019/838 der Kommission vom 20. Februar 2019 über die technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 415/2007
Verordnung (EG) Nr. 416/2007 vom 22. März 2007 über die technischen Spezifikationen für Nachrichten für die Binnenschifffahrt