Folkmar Koenigs (* 12. Juni 1916 in Düsseldorf; † 9. Mai 2009) war ein deutscher Jurist. Er wirkte unter anderem als ordentlicher Professor für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Technischen Universität Berlin.
Folkmar Koenigs war der Sohn von Ingeborg Koenigs, geborener Lange, und Gustav Koenigs, ebenfalls Jurist und von 1931 bis 1940 Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium. Er besuchte ein Gymnasium in Berlin und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Freiburg im Breisgau, Königsberg in Preußen, München, Innsbruck und Berlin, wo er die Große juristische Staatsprüfung bestand. Von 1950 bis 1956 war er Assistent an der Universität Hamburg. Nach der Promotion am 22. Dezember 1938 an der Universität Innsbruck zum Dr. iur. und der Habilitation 1956 in Hamburg sowie einer Tätigkeit beim Bundeswirtschaftsministerium von 1956 bis 1957 lehrte er von 1957 bis 1960 als Privatdozent für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht an der Universität Hamburg und von 1964 bis 1981 als Professor für Handels- und Wirtschaftsrecht an der TU Berlin. Von 1958 bis 1964 arbeitete er zudem als Regierungsrat beim Leitenden Regierungsdirektor im Bundeskartellamt. Koenigs engagierte sich in der Notgemeinschaft für eine freie Universität.
Er war evangelisch, ab 1953 verheiratet mit Gerda Koenigs, geborener Buchholz, und hatte zwei Kinder (Dagmur und Almut).
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Koenigs, Folkmar |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
| GEBURTSDATUM | 12. Juni 1916 |
| GEBURTSORT | Düsseldorf |
| STERBEDATUM | 9. Mai 2009 |