Förster Glenn Casamassa, U.S. Forest Service, beim Beaufsichtigen von Fällung und Abtransport des Weihnachtsbaums für das US-Kapitol, 2018
Förster ist eine Berufsbezeichnung für Personen, die in leitender Funktion für die Verwaltung und Bewirtschaftung des Waldes verantwortlich sind. Die Bezeichnung wird insbesondere für Forstrevierleiter verwendet, im weiteren Sinne bezieht er sich auch auf andere Personen im Forstdienst mit entsprechender forstfachlicher Qualifikation, wie etwa Forstbetriebsleiter oder staatliche Forstamtsleiter.
In der Schweiz gibt es Förster HF mit Lehrabschluss plus Fachschulabschluss sowie Forstingenieure mit Bachelorabschluss. In Deutschland und Österreich wird zwischen gehobenem Forstdienst (z.B. Forstrevierleiter) und höherem Forstdienst (z.B. Forstamtsleiter) unterschieden. Ein Forstakademiker im höheren Forstdienst heißt in Österreich Forstwirt.
Aufgaben
Auszeichnen von Bäumen bzw. Waldbeständen für Fällung (Negativauszeichnung) oder Schutz (Positivauszeichnung)
Förster sind zuständig für die zusammengefasst als Forstwirtschaft bezeichnete Verwaltung und nachhaltige Nutzung des Waldes sowie – je nach Jurisdiktion – auch des darin vorkommenden Wildes. Der Fokus ihrer Arbeit und das Ausmaß ihrer Kompetenzen variiert dabei in Abhängigkeit der Zielvorgaben des jeweiligen Waldbesitzers bei der Gewichtung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes sowie je nach Art ihres Dienstverhältnisses (Privatwirtschaft versus Staatsdienst).
Begriffsgeschichte
Insignien des Forstberufs auf dem Hartig-Denkmal in Darmstadt
Seit der Zeit der Römer gab es in Germanien ein Verwaltungssystem für Ländereien, aus dem im frühen Mittelalter eine dem König unterstellte Gutsverwaltung hervorging. Diesen Gütern (villa) stand in der Regel ein Amtmann (iudex) vor. Der iudex überwachte den Schutz des königlichen Waldbesitzes (forestis), plante den Nutzholzverkauf, das Eintreiben von Steuern sowie Abgaben und beaufsichtigte das Forstpersonal (forestarius).
Während Forst- und Jagdverwaltung im Mittelalter noch getrennt waren, kam es ab dem 17.Jahrhundert zu einer Verschmelzung der beiden Berufsgruppen. Die Entwicklung der deutschen Bezeichnungen der für den Wald zuständigen Beamten lässt sich beispielhaft beim KönigreichPreußen nachvollziehen. Dort trugen diese königlichen Forstbeamten noch in der ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts die Bezeichnungen „Heidewärter“, „Heideläufer“ und „Heidereiter“. Die dazugehörige Dienstwohnung hieß „Heidehaus“ oder „Heidereiterei“. Für den im Jahr 1727 noch als „Heideläufer“ benannten Beamten taucht ab 1740 die Bezeichnung „Gehender Förster“ und ab 1742 die Bezeichnung „Unterförster“ auf. Analoges gilt für den „Heidereiter“. Der im Jahr 1736 als „Heidereiter“ angesprochene Beamte trägt ab 1740 die Bezeichnung „Reitender Förster“, ab 1745 wird er als „Oberförster“ tituliert.
Für das Berufsziel Förster braucht es in Deutschland ein abgeschlossenes Studium der Forstwirtschaft an einer Fachhochschule (FH) oder der Forstwissenschaft an einer Universität. Nach dem Studium kann sich eine Ausbildungszeit im Staatsdienst anschließen. Diese endet mit der staatlichen Laufbahnprüfung für den gehobenen als Forstinspektor oder für den höheren Dienst als Forstassessor. Eingangsvoraussetzung im ersteren Fall ist Dipl.-Ing. Forstwirtschaft (FH) oder Bachelor, anderenfalls Diplomforstwirt (Universität) oder Master. Forstwirte, Forsttechniker oder Forstwirtschaftsmeister können auf Wunsch des Waldbesitzers als Förster eingesetzt werden, allerdings wird meist auch im Privatwald die im öffentlichen Waldbesitz zwingende Befähigung zum gehobenen Forstdienst (Laufbahnprüfung) erwartet.
Da für Förster die Ausübung und Organisation der Jagd oftmals zu den dienstlichen Aufgaben zählt, insbesondere bei Beschäftigten auf der Ebene der Forstrevierleiter, ist der Jagdschein und praktische Erfahrung bei der Jagd in den meisten Forstverwaltungen eine Einstellungsvoraussetzung.
Bei den leitenden Forstorganen in Österreich wird zwischen Förstern (Forstschulabsolventen mit Staatsprüfung) und Forstwirten (Forstakademiker mit Staatsprüfung) unterschieden. Voraussetzung für die Zulassung zur jeweiligen Staatsprüfung ist eine zweijährige einschlägige Berufspraxis.
Die Ausbildung zum Förster besteht aus drei Teilen:
zweijährige Praxis als Forstassistent unter einem Forstwirt
Staatsprüfung für den höheren Forstdienst
Eigentümer von größeren Wäldern sind gemäß Forstgesetz 1975 §113 dazu verpflichtet, leitende Forstorgane zu bestellen:
ab 1000 Hektar und bis 3600 Hektar ein Förster
ab 3600 Hektar ein Forstwirt
ab 6600 Hektar zusätzliche Förster und Forstwirte
Diese Verpflichtung ist einzigartig in der europäischen Union.
Die leitenden Forstorgane sichern das öffentliche Interesse an der Walderhaltung, stellen die Bewirtschaftung der Wälder auf die Erfordernisse der überbetrieblichen Waldwirkungen ab und gewährleisten die Einhaltung des Forstgesetzes.
Schweiz
In der Schweiz sind eine abgeschlossene Lehre als Forstwart, 18 Monate Berufspraxis, der Besuch von Grundlagenmodulen und das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung. Die Zusatzausbildung an einem der beiden Bildungszentren Wald in Lyss BE und Maienfeld GR dauert zwei Jahre.
Finnland
In Finnland werden Förster an Fachhochschulen und an Universitäten ausgebildet. In den acht Fachhochschulen, die forstwirtschaftliche Ausbildung bieten, legen die Studenten des vierjährigen Studiums das Examen metsätalousinsinööri (AMK) (Forstingenieur (FH)) ab. Der Abschluss wird im internationalen Vergleichen Bachelor of Science genannt. An den Universitäten Helsinki und Joensuu legen die Studenten nach dreijährigen forstwissenschaftlichen Studiengängen das Examen maatalous- ja metsätieteiden kandidaatti ab und setzen danach ihre Studien für zwei Jahre bis zum Examen maatalous- ja metsätieteiden maisteri (Magister der Landwirtschaft- und Forstwissenschaften) fort. Im internationalen Vergleich werden diese zwei Examen als Bachelor of Science and Master of Science übersetzt. Die Absolventen des Magisterexamens haben das Recht, den Berufstitelmetsänhoitaja (Förster) zu benutzen.
Vor der Einführung des finnischen Fachhochschulsystems in den 1990er Jahren wurden Forstingenieure (metsätalousininööri) und Forsttechniker (metsäteknikko) in forstwirtschaftlichen Lehranstalten ausgebildet. Die Forstingenieurausbildung dauerte vier und die Forsttechnikerausbildung drei Jahre. Die Berufsausbildung von Forstarbeitern (Holzvollernterfahrer und Holzfäller) geschieht in Forstberufsschulen und dauert drei Jahre. Abitur verkürzt die Ausbildungszeit auf zwei Jahre.
Walter Kremser: Niedersächsische Forstgeschichte. Eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens. Heimbund Rotenburg, Rotenburg 1990.
↑Förster, der.Duden,archiviertvomOriginalam6.Dezember 2018;abgerufen am 6.Dezember 2018.
↑Förster.In:DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache.Abgerufen am 28.November 2020.
↑Maria Hehn:Förster(Innen) und Forstwirtschaft – Klischee und Realität. In: Till Westermeyer, Maria Hehn (Hrsg.): Forstmänner im finstren Walde? Zur Fremdwahrnehmung forstlicher Arbeit damals und heute – Ergebnisse eines Lehrforschungsprojektes (=Arbeitswissenschaftlicher Forschungsbericht. Nr.6). Institut für Forstbenutzung und forstliche Arbeitswissenschaft, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, November 2007, ISSN1863-1800, S.5ff. (archive.org[PDF]): „Förster/innen-Tätigkeit ist, soweit sie Waldbewirtschaftung im engeren Sinne (wie beispielsweise Holzeinschlag oder Wegebau) betrifft, ausschließlich dispositive – entscheidende, organisierende, überwachende – Tätigkeit. Ausgeführt werden diese Arbeiten von Waldarbeiter/innen oder forstlichen Dienstleister/innen. Der Förster – oder die Försterin – pflanzt nicht selbst Bäume und er/sie fällt sie auch nicht selbst (Lewark 2003; Wonneberger 2005).“
↑Gerhard Stinglwagner, Ilse Haseder, Reinhold Erlbeck:Das Kosmos Wald- und Forstlexikon. 5. Auflage. Kosmos, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-440-15524-0, S.294 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche [abgerufen am 6.August 2020]): „Förster, der: […] F. ist die umgangssprachliche Bez. für alle Forstbeamten ohne Rücksicht auf ihre Laufbahn oder dienstliche Stellung.“
↑Claus-Peter Lieckfeld, Georg Meister:Tatort Wald: Georg Meister und sein Kampf für unsere Wälder. Westend Verlag, Frankfurt am Main 2012, ISBN 978-3-86489-013-0, Glossar, Forsthierarchie (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche): „Leiter der Forstreviere waren die Revierleiter (die eigentlichen Förster, früher Revierförster, zuletzt meist Forstamtsmänner). Die Revierleiter (Förster) hatten die Arbeit der Waldarbeiter (Berufsbezeichnung zuletzt Forstwirt) einzuteilen und zu beaufsichtigen. Früher hatte ein Förster bis zu einhundert Waldarbeiter, zuletzt durchschnittlich nur noch etwa zehn Waldarbeiter in seinem Revier.“
↑Werner Rösener:Jagd und höfische Kultur im Mittelalter (=Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Band135). Vandenhoeck & Ruprecht, 1997, ISBN 3-525-35450-9, ISSN0436-1180, S.104ff. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche [abgerufen am 10.Februar 2019]).
↑Vgl. Lieselott Enders: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil VIII: Uckermark. (= Veröffentlichungen des Staatsarchivs Potsdam. Band 21). Weimar 1986, ISBN 3-7400-0042-2, S. 822. Dort wird in den Ausführungen zum Dorf Röddelin, der für den Wald zuständige Beamte im Jahr 1727 als „Heideläufer“ bezeichnet, im Jahr 1742 als „Unterförster“.
↑Vgl. Lieselott Enders: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil VIII: Uckermark. (= Veröffentlichungen des Staatsarchivs Potsdam. Band 21). Weimar 1986, ISBN 3-7400-0042-2, S. 808. Dort wird in den Ausführungen zum Dorf Reiersdorf der für den Wald zuständige Beamte im Jahr 1736 als „Heidereiter“ bezeichnet, im Jahr 1745 als „Oberförster“.
↑Markus Schaller:Forests and Wildlife Management in Germany – A mini-review. In: Eurasian Journal of Forest Science. Band10, Nr.1. Hokkaido University Forests, EFRC, 2007, ISSN2147-7493, S.59–70 (archive.org[PDF; abgerufen am 21.Januar 2019]).