Eine Freigabemessung ist die Prüfung von Räumen oder Gebäuden nach Abschluss von Asbestsanierungen gemäß VDI-Richtlinie (VDI 3492, 06/2013). Sie ist verbindlich vorgeschrieben, bevor die Räume wieder genutzt werden können.
Freigabemessungen stellen sicher, dass keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen von Asbestfasern mehr vorhanden sind. Dabei wird die Luft im betroffenen Bereich auf mögliche Asbestfasern untersucht. Die Ergebnisse der Messung müssen unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen TRGS 519-Werte (Technische Regeln für Gefahrstoffe) liegen, um eine Freigabe zu ermöglichen. Sie tragen mithin wesentlich zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit von Bewohnern, Arbeitern und Nutzern bei und verhindern, dass Asbestfasern, die beim Abbruch oder bei Sanierungsarbeiten freigesetzt wurden, langfristig eine Gefahr darstellen.
Die Freigabemessung erfolgt in mehreren Schritten:
Die Durchführung von Freigabemessungen ist in Deutschland durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Die Richtlinie VDI 3492 konkretisiert die Anforderungen an die Messverfahren und die Qualifikation der Messstellen. Zudem müssen alle beteiligten Personen entsprechend der TRGS 519 geschult sein.