Freistellung
Freistellung
steht für:
Freistellung (Arbeitsrecht)
, die Entbindung eines Arbeitnehmers von der Arbeitsleistungspflicht
Freistellung vom militärischen Dienst
, eine Maßnahme zur Berufsförderung von
Soldaten auf Zeit
in Deutschland
Freistellung (AEG)
, ein Verfahren zur Entlassung einer stillgelegten Eisenbahnfläche ins kommunale Planungsrecht
Freistellung von einer Verbindlichkeit bei zivilrechtlichen Befreiungsansprüchen, siehe
Befreiungsanspruch
Befreiung (eines Teils) des Kapitalvermögens von der Kapitalertragsteuer in Deutschland, siehe
Freistellungsauftrag
Freistellung (Bild)
, die Separierung eines Motivs von seinem Hintergrund
Keying
, in der Videotechnik die Freistellung eines Motivs von seinem Hintergrund
Freistellung (Kartografie)
, eine Maßnahme zur Verbesserung der Kartenlesbarkeit bei Signaturen und Beschriftung
Siehe auch
Unabkömmlichstellung und Zurückstellung
eines Wehrpflichtigen
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.