Als Fundteilung bezeichnet man eine Regelung, nach der die Hälfte archäologischer Fundstücke in das Land gehen, das die Ausgrabung finanziert und organisiert hat, die andere Hälfte bleibt in dem Land, in dem die Ausgrabung stattfand.
Im späten 19. Jahrhundert und frühen 20. Jahrhundert wurden vom Ägyptischen Staat Lizenzen für Ausgrabungsmissionen erteilt, die von reichen Finanziers (z. B. James Simon, Lord Carnarvon) wahrgenommen und mit Hilfe von professionellen Grabungsleitern (z. B. Ludwig Borchardt, Howard Carter) durchgeführt wurden. Der Ägyptische Staat bekam die eine Hälfte der ausgegrabenen Artefakte, der Finanzier die zweite Hälfte zur freien Verwendung, was den legalen Export aus Ägypten einschloss. Größtenteils befinden sich Werke aus Fundteilungen heute in europäischen und amerikanischen öffentlichen Sammlungen/Museen.
Es wird debattiert, ob die Fundteilung, die koloniale Besatzungsmächte einführten, heute noch für legales Recht gehalten werden kann. Der Historiker Jürgen Zimmerer argumentiert: „Die Fundteilung ist ein koloniales Recht, die Diebe gaben es sich untereinander. […] Niemand sollte sich auf das Recht der Kolonialmächte von damals berufen. Wir halten ja auch die Enteignungen durch die Nationalsozialisten nicht für legal, obwohl das einst geltendes Recht war.“