Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen

Der Sitz der GAEB-Geschäftsstelle aus der Vogelperspektive
Der Sitz der GAEB-Geschäftsstelle in Bonn

Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) hat seit dem Jahr 1966 die Aufgabe, die Rationalisierung im Bauwesen mittels Datenverarbeitung zu fördern.

Der GAEB ist seit dem 1. Januar 2005 als Hauptausschuss im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) eingegliedert. Die Grundlagen der Arbeit des GAEB sind in der Satzung des DVA verankert. Vorsitzender des Hauptausschusses GAEB ist Herbert Rheinberg vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen – Abteilung Bundesbau (Stand: Mai 2019). Die Geschäftsführung ist beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Bonn angesiedelt.

Aufgaben

Der Hauptausschuss GAEB (HA GAEB) betreut zurzeit im Bereich VOB-gerechte Bauleistungstexte 82 Leistungsbereiche des Standardleistungsbuches – STLB-Bau sowie 29 Leistungsbereiche des STLBBauZ (Zeitvertragsarbeiten). Die innovative Weiterentwicklung erfolgt in ca. 100 Facharbeitskreisen und Projektgruppen, die mit ca. 650 ehrenamtlich tätigen Experten besetzt sind.

Die Aufgabe des GAEB ist die Erstellung und Überarbeitung

Ziel des GAEB ist eine effiziente Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung (AVA) von Bauleistungen zu ermöglichen. Hierbei muss auch die Konformität mit den technischen Regelwerken des Deutschen Institutes für Normung e. V. (DIN) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beachtet werden.

GAEB-Datenaustausch

In verschiedenen Phasen vom AVA-Prozess ist der Datenaustausch zwischen den Beteiligten sowohl technisch, in Form eines Austausches zwischen unterschiedlichen Bau-Abrechnungsprogrammen, als auch prozessmäßig zur Automatisierung der Prozesse, notwendig. Der Datenaustausch ist eine Ergänzung zur Belegübergabe wie z. B. der Urschrift, des Leistungsverzeichnisses oder eines rechtsverbindlichen Angebots. Diese Funktionalität wird durch den „GAEB-Datenaustausch XML“, als ein standardisierter Austausch von Bauinformationen über die GAEB-Schnittstelle, realisiert. Im Jahr 2009 wurde das GAEB DA XML eingeführt. Dieses Format ist eine Weiterentwicklung von GAEB DA (1985), GAEB 90 (1990) und GAEB 2000 (1999), welche auf dem ASCII-Format basierten. Prozesse wie die elektronische Vergabe (e-Vergabe) basieren auf GAEB DA XML. Dieses Austauschverfahren ermöglicht zusätzlich den Einsatz von Textverarbeitungs- und Bildelementen. Dabei kommt XML als Austauschsprache zum Einsatz. Grundlage des elektronischen Datenaustauschs mit GAEB DA XML sind die vom GAEB herausgegebenen Schemadateien (.xsd). Seit der im Jahr 2019 veröffentlichten Version GAEB DA XML 3.3 ist es möglich, referenzierbare LV-Objekte mit BIM-Modellen zu verbinden.

Austauschphasen in GAEB DA XML

GAEB-Datenaustausch XML: Übersicht der Datenaustauschphasen GAEB DA XML 3.3

Folgende Datenaustauschphasen werden in der Fachdokumentation GAEB DA XML beschrieben:

Qualitätsmanagement

Das Bild zeigt das BVBS Gütesiegel für den GAEB-Datenaustausch für XML 3.3 im Bereich Mengenermittlung

Der Arbeitskreis „BVBS Datenaustausch“ im BVBS (Bundesverband Bausoftware e. V.) kümmert sich regelmäßig um ein Qualitätsmanagement im GAEB-Umfeld. Der BVBS führt u. a. auch GAEB-Zertifizierungen durch. Diese wird als Software-Zertifizierung durchgeführt. Es gibt GAEB-Zertifizierungen für die Bereiche „Bauausführung“, „AVA“, „Mengenermittlung“ und „Texterstellung“.

Im Jahr 2007 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Studie „Qualitätssicherung des GAEB-Datenaustausches für die Durchführung von Bauaufgaben öffentlicher Auftraggeber“ beauftragt. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurden Empfehlungen getrennt nach Organisationseinheiten aufgelistet, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, die erforderlichen Verbesserungen durchzuführen.

Einzelnachweise

  1. ↑ Wilhelm Veenhuis: Das Freie GAEB Buch – Informationen zum Thema GAEB – Datenaustausch im Bauwesen – Version 4.0. 2022, S. 61, abgerufen am 13. Oktober 2022.
  2. ↑ DVA-Leitfaden Kartellrecht. (PDF, 115KB) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 9. November 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Februar 2020; abgerufen am 14. Februar 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. 1 2 3 4 Jahresarbeitsprogramm des HA GAEB. (PDF, 75KB) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 21. März 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Februar 2020; abgerufen am 14. Februar 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. ↑ Vorstand des DVA. (PDF, 75KB) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 17. Mai 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Februar 2020; abgerufen am 14. Februar 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  5. ↑ GAEB-DA-XML-Flyer. bvbs.de, 1. April 2018, abgerufen am 14. Februar 2020.
  6. ↑ Fachdokumentation GAEB DA XML 3.2. bvbs.de, 11. April 2013, abgerufen am 14. Februar 2020.
  7. 1 2 Fachdokumentation GAEB DA XML 3.3. gaeb.de, 30. Mai 2019, abgerufen am 14. Februar 2020.
  8. ↑ Wilhelm Veenhuis: Das Freie REB-Buch. 1. Juli 2017, abgerufen am 14. Februar 2020.
  9. ↑ Zertifizierungen. BVBS – Bundesverband Bausoftware e. V., abgerufen am 14. Juli 2019.
  10. ↑ Qualitätssicherung des GAEB-Datenaustausches für die Durchführung von Bauaufgaben öffentlicher Auftraggeber. irbnet.de, abgerufen am 14. Februar 2020.