






Als Garnisonkirche wird ein Kirchengebäude bezeichnet, das für das am Ort stationierte Militär (Garnison) errichtet oder mindestens zeitweise von diesem genutzt wurde. Sie wird zuweilen auch Garnisonskirche geschrieben oder als Militär- oder Standortkirche bezeichnet.
Seit dem 18. Jahrhundert wurden in Garnisonsstädten eigene Kirchen für das dort stationierte Militär gebaut oder schon vorhandene Kirchen als solche genutzt. Die Kirchen waren oft Eigentum des Staates.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Garnisonkirchen, soweit sie den Bombenkrieg überstanden hatten, durch örtliche Kirchengemeinden weitergenutzt.
Abgeleitet aus der Tradition der Landsknechte, deren Fähnlein eigene politische Gemeinden waren, bildeten die Angehörigen eines Regiments ab dem 18. Jahrhundert eigene Kirchengemeinden, deren Kirchenbücher von den Feldpredigern geführt wurden. Mit der Vergrößerung der Heere ab dem 19. Jahrhundert waren die Militärgeistlichen für größere Verbände oder einzelne Garnisonen zuständig. Sie war von der jeweiligen Zivilpfarrei unabhängig. Sie wurde durch einen Garnisonspfarrer geleitet. Dieser wurde in Württemberg durch den König ernannt und durch den Bischof eingesetzt. Der Pfarre war auch ein Garnisonsküster zugeteilt. Von kirchlicher Seite wurde sie als Personalpfarrei betrachtet.
Für das württembergische Ehren-Invaliden-Corps wurde sogar ein eigener Friedhof angelegt.
In der Bundeswehr und in Österreich bestehen eigene Militärpfarren, häufig standortbezogen für die Soldaten am jeweiligen Ort und ihre Familien. Dabei werden in vielen Fällen die Pfarrkirchen der örtlichen Kirchengemeinde mitgenutzt.