Der Begriff Geschlechtsinkongruenz beschreibt in der Psychologie, der Medizin und der Sexualwissenschaft einen Zustand, bei dem sich Personen nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren.
Nach der Klassifikation des DSM-5 wird der Begriff Geschlechtsdysphorie verwendet, der den klinisch relevanten Leidensdruck beschreibt, den Betroffene aufgrund einer Geschlechtsinkongruenz erleben.
Eine Einrichtung, die sich schon sehr früh wissenschaftlich mit Normvarianten der Sexualität befasst hat, war das 1919 gegründete Institut für Sexualwissenschaft in Berlin um den Forscher Magnus Hirschfeld. Das Institut und das Archiv wurden 1933 von den Nationalsozialisten geschlossen bzw. zerstört. In den 1950er Jahren konnten damals so bezeichnete Transsexuelle in den USA bereits eine Hormontherapie erhalten. Der Forscher Harry Benjamin erkannte damals, dass Transsexuelle nicht psychisch krank sind, sondern dass ihre Identität von ihrem körperlichen Geschlecht abweicht. 1966 richtete das Johns Hopkins Medical Center eine Gender Identity Clinic ein, die vom renommierten Sexualwissenschaftler John Money geleitet wurde. Er behandelte dort auch David Reimer, der als John/Joan-Fallstudie in die Wissenschaftsgeschichte einging.
Im 20. Jahrhundert wurde eine abweichende Geschlechtsidentität noch als psychische Störung im DSM und der ICD eingestuft. Das änderte sich mit Beginn des 21. Jahrhunderts: In den 2000er- und 2010er-Jahren wurde diese Auffassung zunehmend infrage gestellt, da die Einstufung transgeschlechtlicher Personen als psychisch krank stigmatisierend wirkt. Bei transgeschlechtlichen Personen sind darüber hinaus deutlich höhere Raten psychischer Erkrankungen zu beobachten, die mit traumatischen Erlebnissen, anhaltendem Stress und wiederkehrenden Diskriminierungserfahrungen als trans Person in engem Zusammenhang stehen.
Der Europarat hat in seiner Resolution 2048 vom 22. April 2015 für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Transpersonen die 47 Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, alle Einstufungen als geistige Störungen in nationalen Klassifikationen zu streichen. Das Europäische Parlament hatte bereits 2011 die Europäische Kommission und die Weltgesundheitsorganisation aufgefordert, „Störungen der Geschlechtsidentität“ von der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen zu streichen und in den Verhandlungen über die ICD-11 (international gültig seit Januar 2022) eine nicht-pathologisierende Neueinstufung sicherzustellen.
Schließlich erfolgte im Jahr 2013 die Veröffentlichung des DSM-5 und im Jahr 2022 das Inkrafttreten des ICD-11, in denen eine Entpathologisierung der Geschlechtsidentität vorgenommen wurde.
| Klassifikation nach ICD-11 | |
|---|---|
| HA60 | Geschlechtsinkongruenz in der Jugend oder im Erwachsenenalter |
| HA61 | Geschlechtsinkongruenz im Kindesalter |
| HA6Z | Geschlechtsinkongruenz, nicht näher bezeichnet |
| ICD-11: Englisch • Deutsch (Vorabversion) | |
Mit der 11. Version der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-11, verabschiedet 2019, international gültig seit 2022) hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Entpathologisierung der fehlenden Geschlechtsidentifikation vollzogen. Während in der ICD-10 noch von „Störungen der Geschlechtsidentität“ die Rede ist, hat diese nun den Rang einer als „Geschlechtsinkongruenz“ bezeichneten Normvariante. Diese ist nicht als psychische Störung eingeordnet, sondern als „Zustand mit Bezug zur sexuellen Gesundheit“. Im deutschen Sprachraum wird die Einführung der ICD-11 ab 2022 noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Unterschieden wird in der ICD-11 zwischen:
In beiden Fällen ist eine ausgeprägte und anhaltende Diskrepanz zwischen dem zugewiesenen Geschlecht und dem erlebten Geschlecht charakteristisches Merkmal.
Bei Kindern (vor Einsetzen der Pubertät) zeigt sich die Geschlechtsinkongruenz an folgenden Punkten:
Bei Jugendlichen (nach Einsetzen der Pubertät) und Erwachsenen besteht häufig der Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen.
In der fünften Ausgabe des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders der American Psychiatric Association (DSM-5, gültig seit 2013, revidiert 2022) wird die Diagnose Geschlechtsdysphorie als psychische Störung geführt. Dieser bezeichnet den anhaltenden Leidensdruck aufgrund einer Geschlechtsinkongruenz, die hingegen nicht mehr pathologisiert wird. Im Vergleich zum DSM-IV wurde der Begriff der Geschlechtsidentitätsstörung als Konsequenz der Rekonzeptualisierung aufgegeben und es werden erstmals auch Geschlechter jenseits von männlich und weiblich berücksichtigt, ohne diese notwendig zu pathologisieren.
Unterschieden wird zwischen Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen. Für beide Altersgruppen ist eine ausgeprägte Diskrepanz zwischen dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht (engl. assigned gender at birth, AGAB) und der Geschlechtsidentität über mindestens 6 Monate hinweg Voraussetzung für die Diagnose einer Geschlechtsdysphorie (Kriterium A). Außerdem muss, damit die Diagnose gestellt werden kann, die Diskrepanz ein klinisch bedeutendes Leiden oder eine Funktionsbeeinträchtigung in wichtigen Bereichen (z. B. im Sozialen oder Schule/Beruf) zur Folge haben (Kriterium B).
Bei einer Geschlechtsdysphorie bei Kindern liegt die ausgeprägte Diskrepanz (Kriterium A) vor, wenn mindestens sechs der folgenden acht Kriterien erfüllt sind, wobei das erste Kriterium zwingend erfüllt sein muss:
Bei einer Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen liegt die ausgeprägte Diskrepanz (Kriterium A) vor, wenn mindestens zwei der folgenden sechs Kriterien erfüllt sind:
Bei beiden Diagnosen wird zusätzlich spezifiziert, ob eine Variation oder Störung der Geschlechtsentwicklung vorliegt, die zusätzlich kodiert wird. Ergänzend wird bei der Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen angegeben, ob bereits eine Transition erfolgt ist bzw. erste Schritte zu einer Transition unternommen wurden.
Nach der 2019 veröffentlichten S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung sind im Rahmen der Diagnose einer Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie die psychosexuelle Entwicklung, eine Sozialanamnese und ein psychischer Befund zu ermitteln. Besonders eine eventuelle Geschlechtsinkongruenz im Vorfeld der Pubertät soll erfragt werden. Ebenso sind der Verlauf der Pubertät, eventuelle Diskriminierungserfahrungen, die selbst angestrebten Maßnahmen zur Reduktion einer eventuell bestehenden Geschlechtsdysphorie, sowie die Dauer und Konstanz der Geschlechtsinkongruenz von Bedeutung.
Abgegrenzt wird die Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie in ICD-11 und DSM-5 gegenüber nicht-geschlechtskonformem Verhalten (z. B. Tomboy oder Crossdressing), das nicht mit dem Wunsch einhergeht, einem anderen als dem Zuweisungsgeschlecht anzugehören.
Weiterhin wird Geschlechtsdysphorie von klinisch relevantem Transvestitismus (nach DSM-5 Transvestitische Störung) unterschieden, wo ebenfalls das Zuweisungsgeschlecht nicht in Frage gestellt wird. Ist letzteres der Fall, ist nach DSM-5 eine gleichzeitige Diagnose möglich, während die ICD-11 die gleichzeitige Diagnose einer Geschlechtsinkongruenz und einer Paraphilien Störung ausschließt. Im Gegensatz zur ICD-10 beinhaltet die ICD-11 die Diagnose Transvestitismus jedoch nicht mehr. Inwieweit Paraphilien bei trans Personen pathologisch sind und von der Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie abgegrenzt werden können, ist nach der relevanten S3-Leitlinie umstritten und es stehe in Frage, inwieweit Transvestismus eine Diagnose darstelle. Es sei jedoch bekannt, dass bei trans Frauen „nicht selten“ eine Phase des Crossdressings, welches vorübergehend auch als sexuell anregend erlebt werde, einer Transition vorausgehe.
Eine Körperintegritätsdysphorie kann mit dem Wunsch einhergehen, bestimmte Körperteile zu entfernen, ohne dass die Ursache hierfür in einer Ablehnung des Zuweisungsgeschlecht liegt. Die gleichzeitige Diagnose dieser Störung und einer Geschlechtsinkongruenz ist nach ICD-11 nicht möglich. Für die Diagnose der Körperintegritätsdysphorie muss eine Geschlechtsinkongruenz ausgeschlossen sein. Ebenfalls von der Geschlechtsdysphorie abzugrenzen ist das Verlangen nach Kastration sowie ein Wunsch nach Veränderung der Genitalien aus ästhetischen Gründen oder um die psychischen Effekte von Androgenen zu vermeiden, ohne dass dabei die männliche Geschlechtsidentität in Frage steht.
Bei einer Schizophrenie kann in seltenen Fällen die Wahnvorstellung auftreten, einem anderen Geschlecht anzugehören und in etwa 20 % der Fälle werden geschlechtsbezogene Wahnvorstellungen beobachtet. Eine Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie unterscheidet sich hiervon dadurch, dass keine psychotische Symptomatik vorliegt. Eine gleichzeitige Diagnose ist gemäß ICD-11 und DSM-5 grundsätzlich möglich. Nach der relevanten S3-Leitlinie ist bei Vorliegen einer psychotischen Störung zunächst deren Behandlung angezeigt, bevor eine Geschlechtsdysphorie festgestellt und behandelt wird.
Das Vorliegen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) ist weder in ICD-11 noch DSM-5 ein Ausschlusskriterium für die Diagnose einer Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie. Jedoch können wechselhaftes Empfinden und Selbstwahrnehmung der Geschlechtsidentität fälschlicherweise als Symptome einer BPS eingeordnet werden.
Die Diagnose einer Geschlechtsdysphorie bei gleichzeitigem Vorliegen einer Autismus-Spektrum-Störung kann dadurch erschwert sein, dass für letztere konkretes und starres Denken über Geschlechterrollen und/oder ein schlechtes Verständnis von sozialen Zusammenhängen typisch ist. Unter Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Geschlechtsdysphorie werden autistische Züge und Autismus-Spektrum-Störungen überhäufig beobachtet, zudem sind bei autistischen Menschen Geschlechtsdysphorie und nicht-geschlechtskonformes Verhalten wahrscheinlicher vorzufinden als im Bevölkerungsschnitt.
Der Weltverband für transgeschlechtliche Gesundheit (WPATH) weist in der 8. Version seiner Standards of Care von 2022 darauf hin, dass eine Geschlechtsinkongruenz an sich keine psychische Störung ist. Sofern ein Leidensdruck hinzukommt, sollen die Behandlungsschritte individuell festgelegt werden. Betroffene sollen dabei kontinuierlich und informiert an Entscheidungen über ihre Gesundheit beteiligt werden (Partizipative Entscheidungsfindung).
Auch die 2019 veröffentlichte S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung im Kontext von Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit sieht eine Geschlechtsinkongruenz nicht als pathologisch. Das gesicherte Vorliegen einer Geschlechtsinkongruenz nach ICD-11 oder einer Geschlechtsdysphorie nach DSM-5 begründe alleine nicht automatisch die Notwendigkeit einer Behandlung. Vielmehr müsse sich das Vorgehen am eventuell vorliegenden Beschwerdebild des Einzelfalles orientieren.
Eine geeignete Behandlung sei multimodal, transitionsunterstützend und berücksichtige Körper, Psyche und soziale Situation von trans Menschen. In Bezug auf eine mögliche somatische Transition solle vermieden werden, als „Gatekeeper“ aufzutreten und stattdessen individualisiert und flexibel vorgegangen werden.
Dabei besteht immer das Dilemma, dass sowohl eine somatische Behandlung als auch das Nicht-Behandeln irreversible Schäden auslösen können. Sowohl Eingreifen in die Entwicklung als auch Abwarten muss deshalb sehr gut ärztlich begründet und jede Entscheidung im Einvernehmen partizipativ getroffen werden. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist das mutmaßliche Fortbestehen (Persistenz) von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie. Vor Einsetzen der Pubertät kann über die Persistenz kaum eine Aussage getroffen werden. Nach Einsetzen der Pubertät sind rasche und verzögerte Selbstfindungsprozesse bekannt, auf die unterschiedlich reagiert werden kann.
Je nach angelegten Definitionskriterium und betrachteter Stichprobe unterscheiden sich die erhobenen Daten zur Prävalenz. Es ist aber von einer in den letzten Jahren gestiegenen Prävalenz der Geschlechtsinkongruenz auszugehen.
Ausgehend von Bevölkerungsgruppen, die eine geschlechtsangleichende Behandlung in Anspruch nehmen, wurde laut DSM-5-TR (2022) die Prävalenz der Diagnose Geschlechtsdysphorie auf weniger als 1/1.000 (d. h. < 0,1 %) geschätzt. Da viele Erwachsene mit Geschlechtsdysphorie keine fachärztliche Behandlung in Anspruch nehmen, sind die Prävalenzraten wahrscheinlich zu niedrig angesetzt. Umfragen in den USA und Europa deuten auf höhere Prävalenzraten hin, wobei unterschiedliche Messmethoden direkte Vergleiche erschweren:
Die Standards of Care in der 8. Version von 2022 werteten verschiedene Daten der letzten fünfzehn Jahre aus. Dabei ist zu erwähnen, dass sich die Daten zu transgeschlechtlichen Personen in klinischen Studien in der Regel auf Personen beschränken, die eine entsprechende Diagnose oder Beratung erhalten haben, eine medizinische Geschlechtsangleichung beantragt haben oder diese bereits durchlaufen haben. Umfragebasierte Forschung stützt sich dagegen in der Regel auf eine breitere, inklusivere Definition, die auf selbst angegebenen Geschlechtsidentitäten basiert.
Der englische Sammelbegriff „Transgender and Gender Diverse“ (TGD) fasst dabei eine Vielzahl verschiedener Geschlechtsidentitäten und -ausdrücke zusammen, die auch außerhalb des englischsprachigen Raums existieren.