Generalkriegskommissar

Johann Baptist von Lampi, Generalkriegskommissar im Range eines Admirals

Generalkriegskommissar (Originalbezeichnung russisch генерал-кригскомиссар / general-krigskomissar) – war eine militärische Dienststellung (eingeführt um 1707) und zugleich ein Dienstgrad (ab 1722) im zentralen Bereich der Verwaltung der Streitkräfte im Zarentum Russland bzw. Russischen Kaiserreich. Dienststellung und Rang wurden bis etwa 1868 geführt, wobei die betreffenden Amtsträger als Generalbevollmächtigte bezüglich Logistik, Versorgung, Materialwirtschaft und Finanzwesen galten. Vor 1707 lautete die Amtsbezeichnung Generalkommissar (General-komissar).

Gemäß Erlass von Zar Peter I. vom 4. Februar 1722 wurden unter der Rangkategorie K3 folgende Rangbezeichnungen in die Rangtabelle aufgenommen.

Rangfolge K7 bis K2 gemäß Rangtabelle

Amtsträger bzw. Ranginhaber

Andere europäische Länder

In Anlehnung an den Wortstamm Kriegskommissar gab es als herausgehobenen Dienstrad innerhalb der Ranggruppe der Generalität den Dienstgrad Generalkriegskommissar, auch Generalkriegskommissär bzw. Reichs-Generalkriegskommissar auch in verschiedenen deutschsprachigen Streitkräften.

Die nachstehende Übersicht enthält eine Auswahl der betreffenden Ranginhaber:

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Zar Peter I., die Einrichtung von Kommissariaten unter Führung des Generalkommissars. Vollständige Gesetzessammlung des Russischen Kaiserreichs von 1649 – Sankt Petersburg: Auflage II, Der Kanzler Seiner Kaiserlichen Majestät – persönlich 1830 – Band IV. 1700–1712, № 2412. S. 724.
  2. ↑ Russisches Kaiserreich, Rangtabelle, Teil – Militärische Ränge 1722–1917.
  3. ↑ Johann Heinrich von Falckenstein: Civitatis Erffurtensis historia critica et diplomatica oder Vollstaendige alt-, mittel- und neue Historie von Erffurth. Band 2. Ritschel, Erffurth 1740, OCLC 310557577. (online, S. 717.)