Ein Gentlemen’s Agreement ist eine mündliche Abmachung unter Ehrenleuten (von engl. Gentleman und agreement = Übereinkunft).
Ein Gentlemen's Agreement ist eine moralisch, aber nicht rechtlich verbindliche Vereinbarung, deren Erfüllung auf Treu und Glauben und zumeist auch auf gegenseitigem Vertrauen beruht. Es begründet keine klagbaren Ansprüche und wird begrifflich deshalb von einem bindenden Vertrag unterschieden. Das von den Parteien Gewollte ist gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln. Durch die Einhaltung eines Gentlemen's Agreement signalisieren die Geschäftspartner oder Wettbewerber ihren guten Willen und ihre Bereitschaft, bestimmte Praktiken oder Verhaltensregeln einzuhalten, die über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.
Die Erklärungen werden ohne Rechtsbindungswillen abgegeben, weil der erstrebte Erfolg im Vertrauen auf das Wort des Partners oder mithilfe einer Bindung an den Anstand erreicht werden soll. Dennoch sind sie als Ausdruck der Privatautonomie nach deutschem Recht zulässig, dürfen aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Ein Beispiel ist das Kartellverbot. Vereinbaren Unternehmen, die in ihrer Gesamtheit eine marktbeherrschende Stellung haben, untereinander Preise und schließen damit die freien Marktkräfte bei der Preisbildung zum Nachteil des Verbrauchers aus, ist dieses abgestimmte Verhalten nach deutschem und europäischem Kartellrecht verboten (§ 1 GWB und Art. 101 Abs. 1 AEUV). Es kann von den Kartellbehörden untersagt werden (§ 32 GWB). Für die Annahme einer unzulässigen „Vereinbarung“ reicht es nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union aus, dass die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen, sich auf dem Markt in bestimmter Weise zu verhalten, zum Ausdruck gebracht haben. Dies ist auch der Fall, wenn zwischen mehreren Unternehmen zwar kein zivilrechtlicher Vertrag, aber ein Gentlemen's Agreement besteht, das einen derartigen gemeinsamen Willen getreu zum Ausdruck bringt und eine Beschränkung des Wettbewerbs zum Gegenstand hat.
Als rechtlich unverbindliche Übereinkunft wird das Gentlemen's Agreement teilweise als Beispiel für das sogenannte Soft Law genannt. Da die Vereinbarung keine rechtlichen Verpflichtungen begründet, werden im Verletzungsfall nur außerrechtliche Sanktionen, insbesondere soziale ausgelöst. Mögliche außerrechtliche Sanktionen sind ein Reputationsverlust oder der Rückzug aus bestehenden Geschäftsbeziehungen bzw. deren Abbruch. Im internationalen Diamantenhandel wird der Handel mit Edelsteinen im Wert von mehreren Millionen US-Dollar oft per Handschlag verabredet. Sobald ein Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkommt, wird er innerhalb dieser elitären Gruppe geächtet und ausgeschlossen. Da der Markt überschaubar und die Teilnehmer auch sozial eng verbunden sind, bedeutet dies für den Betreffenden das geschäftliche und auch gesellschaftliche Aus in der Diamantenbranche.
Insbesondere Kaufleute halten es für ausreichend, eine allgemeine Übereinstimmung zu erzielen, deren Ausgestaltung im Einzelnen dem beiderseitigen kaufmännischen Anstand überlassen wird, ohne dass die Parteien klagbare Ansprüche erwerben sollen. Nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts seien solche unverbindlichen Vereinbarungen zwischen Kaufleuten nicht selten. Ein als Gentlemen's agreement bezeichnetes Abkommen sei dadurch gekennzeichnet, dass es sich dabei um eine auf den guten Willen und die kaufmännische Anständigkeit abgestellte Zusage einer oder beider Seiten handle, die nach dem Willen der Beteiligten keine klagbaren Ansprüche begründen solle. Von dem Schuldner werde ein Verhalten als Gentleman erwartet, das rechtlich nicht erzwingbar sein solle. Ulrich Fastenrath
Im Völkerrecht werden Absprachen zwischen Staatsmännern oder Diplomaten verschiedener Staaten, denen keine rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Staaten zukommt, als Gentlemen’s agreement oder Memorandum of understanding bezeichnet. Als politische Absprache werden auch sie sowohl von einem bindenden und ratifikationsbedürftigen völkerrechtlichen Vertrag unterschieden als auch vom Soft Law, das nicht nur die verhandelnden Personen, sondern immer die vertretenen Staaten betrifft.
Gentlemen's Agreements haben allenfalls eine auf guten Sitten beruhende Bindungswirkung. In ihren Wirkungen gehen sie jedoch über politische Absichtserklärungen, die stets reversibel sind und Verhaltenskodizes (Codes of conduct) als unverbindliche Empfehlungen eines bestimmten Verhaltens hinaus. Ein klassisches Gentlemen’s agreement ist die KSZE-Schlussakte von Helsinki.