Gerichtsbuch

Doppelseite (Folio 8v/9r) aus dem Gemeindebuch Schrebitz.

Als Gerichtsbuch (auch Gerichtsprotokoll) bezeichnete man in der Frühen Neuzeit die bei den lokalen Gerichten der Ämter, Rittergüter, Städte und anderer örtlicher Herrschaftsträger geführten Aufzeichnungen über die im jeweiligen Gerichtsbezirk vorgenommenen Rechtshandlungen. Mit Vereinheitlichung der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch die Reichsjustizgesetze von 1879 verloren die Gerichtsbücher an Bedeutung.

Je nach Inhalt und regionalen Sprachgewohnheiten hatten die Bücher unterschiedliche Titel, beispielsweise in Sachsen:

In Bayern war für die Verzeichnung von Strafgeldern ein eigenständiges Amtsbuch unter der Bezeichnung Wändelbuch bekannt. Im Verhörprotokoll wurden Prozesse der Strafgerichtsbarkeit und der streitigen Gerichtsbarkeit aufgezeichnet.

Aus der Stadt Eger z. B. haben sich das Buch der Gebrechen und zwei Achtbücher, teilweise nur in Auszügen, erhalten.

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ vgl. Jens Kunze: Gerichtsbücher als wertvolle Quellen für die Heimatforschung. In: Bausteine für Ortschronisten und Heimatforscher, Band II. Kohrener Schriften 2020, S. 57 ff., 59.
  2. ↑ Briefprotokoll. Staatliche Archive Bayerns, abgerufen am 28. August 2025.
  3. ↑ Gerichtsbuch oder Verhörprotokoll. Staatliche Archive Bayerns, abgerufen am 28. August 2025.