Als Gerichtsbuch (auch Gerichtsprotokoll) bezeichnete man in der Frühen Neuzeit die bei den lokalen Gerichten der Ämter, Rittergüter, Städte und anderer örtlicher Herrschaftsträger geführten Aufzeichnungen über die im jeweiligen Gerichtsbezirk vorgenommenen Rechtshandlungen. Mit Vereinheitlichung der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch die Reichsjustizgesetze von 1879 verloren die Gerichtsbücher an Bedeutung.
Je nach Inhalt und regionalen Sprachgewohnheiten hatten die Bücher unterschiedliche Titel, beispielsweise in Sachsen:
Gerichtshandelsbuch, in Bayern Briefprotokoll: Alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Beurkundungszwang, besonders in kleinen Gerichten verwendet (am häufigsten existierende Art von Gerichtsbüchern)
Hypothekenbuch: Hypotheken auf Immobilien (spätere Form der Konsensbücher)
Kaufbuch: Käufe von Mobilien und Immobilien
Konsensbuch: Hypotheken auf Immobilien mit der Zustimmung des Lehnsherrn zu ihrer Aufnahme
Lehnbuch: Besitzwechsel von Bauernstellen nach Lehnsrecht
Quittungsbuch: Quittungen über empfangene Ratenzahlungen aus Schuldverträgen
Rezessbuch: Verträge verschiedener Art
Rügenbuch: Strafrechtliche Bagatellen nach einem besonderen Prozesstyp
Schöppenbuch: Von den Schöffen eines örtlichen Gerichts geführtes Gerichtsbuch
Stadtbuch: Alle rechtsrelevanten oder zur kommunalen Verwaltung notwendigen Angelegenheiten: Neubürger- und Ratslisten, Privilegien, Handwerksordnungen, Eide, Rechnungen, Steuerlisten
Testamentsbuch: Testamente und ihre Eröffnung
Verzichtsbuch: Grundstücksübertragungen und damit zusammenhängende Verzichte auf Ansprüche
Vormundschaftsbuch: Gerichtliche Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern
Zessionsbuch: Abtretungen von Hypotheken und anderen Forderungen an Dritte
In Bayern war für die Verzeichnung von Strafgeldern ein eigenständiges Amtsbuch unter der Bezeichnung Wändelbuch bekannt. Im Verhörprotokoll wurden Prozesse der Strafgerichtsbarkeit und der streitigen Gerichtsbarkeit aufgezeichnet.
Reinhard Heydenreuter: Gerichts- und Amtsprotokolle in Altbayern. Zur Entwicklung des gerichts- und grundherrlichen Amtswesens, in: Mitteilungen zur Archivpflege in Bayern 25/26 (1979/80), S. 11–46.
Werner Schultheiß: Über spätmittelalterliche Gerichtsbücher aus Bayern und Franken. Beiträge zum Urkundenwesen und Gerichtsverfahren Süddeutschlands, in: FS f. Hans Liermann z. 70. Geburtstag, hrsg. v. Klaus Obermayer, Hans-Rudolf Hagemann, Erlangen 1964 (Erlanger Forschungen A 16), S. 265–296.
Reiner Groß: Gerichtsbücher und Protokolle der sächsischen Lokalbehörden bis 1856 im Sächsischen Landeshauptarchiv Dresden, in: Archivmitteilungen 13 (1963), S. 186ff.
Karl Shippel: Die Währschafts- und Hypothekenbücher Kurhessens. Zugleich ein Beitrag zur Rechtsgeschichte des Katasters. Marburg 1914.
Daniel Luger: Das ‚Königliche Gerichtsbuch‘ des Michael von Pfullendorf aus den Jahren 1442 bis 1451 – Zu den Anfängen des Kammergerichts am römisch-deutschen Königshof. Einführung und Edition. Mit einem Vorwort von Bernhard Diestelkamp. Böhlau Verlag 2022, ISBN 978-3-412-52413-5.