Ein Ereignis (aus althochdeutsch irougen, neuhochdeutsch eräugen („vor Augen stellen, zeigen“)) oder Geschehen (auch Geschehnis) ist im allgemeinen Sinn eine Situation, die durch Dynamik oder Veränderung gekennzeichnet ist. Das Gegenteil eines Ereignisses ist ein „Zustand“: eine Situation ohne Veränderung oder Dynamik. Eine klassische Definition ist, dass ein Ereignis (minimal) darin besteht, dass ein Übergang von einem Zustand in einen anderen Zustand stattfindet.
Je nach Zweck eines Fachgebiets unterscheiden sich die Definitionen des Ereignisses in Begriffsinhalt und Begriffsumfang. Dabei wird manchmal unterschieden zwischen positiven und negativen Ereignissen.
Harry Lehmann bestimmt in seiner Kunstphilosophie das ästhetische Ereignis als einen von vier ästhetischen Eigenwerten neben Schönheit, Erhabenheit und Ambivalenz. Schönheit und Erhabenheit sind nach dieser Theorie Eigenwerte der Gestaltbildung; Ereignis und Ambivalenz solche der Aufmerksamkeitsbindung. Während es für bewegliche Lebewesen evolutionär notwendig ist, Gestalten bilden zu können, ist es für sie von großem Vorteil, die Aufmerksamkeit von manchen Gestalten abziehen und sie auf andere richten zu können.
Ein Ereignis (beispielsweise ein Blitz oder ein Donnerschlag) bindet Lehmann zufolge die Aufmerksamkeit unmittelbar. Damit es zustande kommt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Einerseits muss es eine hohe Intensität besitzen, ansonsten wird es nicht registriert. Andererseits muss es plötzlich eintreten, sonst kann man sich darauf einstellen.
Frühmenschliche Kunstobjekte, die auf Ereignishaftigkeit beruhen, sind für Lehmann in der Chauvet-Höhle zu finden, deren Erscheinungsweise durch das flackernde Fackellicht auf dem Relief der Höhlenwand bewegt und sprunghaft wirkt. Der Zugang zu solchen Kunstwerken, so die Vermutung, wurde begrenzt, damit sich der Ereignischarakter des Werkes nicht abnutzte. Dasselbe gilt noch viel später für bestimmte Reliquien und Fetischobjekte.
In Lehmanns Geschichtsmodell der Entwicklung der ästhetischen Moderne ist der Eigenwert des Ereignisses vor allem im Expressionismus (aber auch im Futurismus) zu finden.
Ein astronomisches Ereignis ist beispielsweise die Sonnen- oder Mondfinsternis, die wegen der Periodizität der Umlaufbahnen präzise vorhersehbar sind. Mit der Sonnenfinsternis wurde oft der Tod von Herrschern in Verbindung gebracht so wie bei Kaiserin Theophanu, die am 15. Juni 991 verstarb und deren Tod am 21. Oktober 990 eine Sonnenfinsternis vorausging. In Deutschland wird eine totale Sonnenfinsternis erst am 3. September 2081 stattfinden. Manche Ereignisse wie der Impakt von Meteoriten sind dagegen nicht oder nur bedingt vorhersehbar.
Am 24. Februar 1987 konnten Astronomen ein Ereignis beobachten, bei dem der Stern Sanduleak -69.202 – ein Blauer Überriese – in der Großen Magellanschen Wolke explodierte.
Als gefährliches Ereignis im Sinne des § 2 Abs. 21 AEG gelten Eisenbahnunfälle und Betriebsstörungen im Eisenbahnbetrieb.
Die Geschichtswissenschaft spricht von einem Ereignis als „einer Begebenheit, die eine geschichtliche Veränderung herbeiführt […] und sinnbildend an der Entstehung einer Geschichte mitwirkt“. „Jedes Ereignis ist eine Tatsache, aber nicht jede Tatsache ist ein Ereignis“.
Unter einem Ereignis versteht man in der ereignisorientierten Programmierung eine Begebenheit, die – über ein Event-Handler-Programm – eine Aktion und (in deren Folge) ggf. eine Zustandsveränderung auslöst. Diese Ereignisse können Benutzereingaben (Mausklick, Tastatur, Spracheingabe, Geräteanschluss usw.) oder Systemereignisse (Zeitpunkt, Fehler, Datenveränderung, Sensor usw.) sein. Ein Ereignis kann ein einzelnes Element der Benutzeroberfläche oder sogar ein HTML-Dokument sein. Ein Ereignis ist ein Element von Anwendungsinformationen aus einer zugrunde liegenden Programmbibliothek. Aktionen oder Zustandsänderungen sind Ereignisse, die bestimmte Folgen auslösen. Das kann ein Mausklick sein oder die Statusmeldung eines Geräts wie etwa ein empfangsbereites Modem.
In der Medienwissenschaft wird das Ereignis als ein „zeitlich und räumlich begrenzter Realitätsausschnitt“ definiert. Dabei wird unterschieden zwischen genuinen Ereignissen (entweder ein Naturereignis wie ein Erdbeben oder soziale Ereignisse wie eine Veranstaltung) und medialen Ereignissen (wie Olympische Spiele oder eine Pressekonferenz). Beide binden Aufmerksamkeit und wecken Emotionen.
Ein kritisches Ereignis (englisch critical incident) ist in der Medizin ein Ereignis, das zu einem unerwünschten Ereignis führen könnte oder dessen Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht. Das unerwünschte Ereignis (UE; englisch adverse event) beruht auf einer Behandlung, kann zu einer Schädigung der Gesundheit führen und kann vermeidbar oder auch nicht vermeidbar sein.
Unerwünschte Ereignisse werden in der Regel entsprechend Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA) klassifiziert. Insbesondere bei onkologischen Studien wird der Schweregrad unerwünschter Ereignisse oft nach den Common Terminology Criteria for Adverse Events (CTCAE) eingeteilt. Der Begriff des unerwünschten Ereignisses wird in zwei Bereichen der Medizin, der Qualitätssicherung in der Medizin und der Arzneimittelforschung, unterschiedlich definiert:
In der Netzplantechnik ist nach DIN 69900 ein Ereignis der Eintritt eines definierten Zustandes im Arbeitsablauf.
In der modernen Philosophie wird zumeist in zwei verschiedenen Kontexten von „Ereignis“ gesprochen:
Von einigen Theoretikern wird dabei vertreten, dass im Grunde die gesamte Ontologie nicht auf Gegenständen, sondern auf Ereignissen fußen sollte. Beispielsweise indem argumentiert wird, dass eine wechselseitige Reduzierbarkeit besteht, man aber Ereignisse ohnehin für eine funktionierende Ontologie benötigt und also ohne Gegenstände auskommt, oder, indem argumentiert wird, dass damit ontologische Probleme des qualitativen Wandels bei Objektpersistenz besser zu behandeln sind. Ein klassischer Vertreter einer solchen Ereignisontologie ist beispielsweise Alfred North Whitehead, ein jüngerer Klassiker Donald Davidson.
Die philosophische Konzeption von Ereignissen als eigener Sorte von Entitäten in der Welt, insbesondere nach Donald Davidson, hat einen starken Einfluss auf linguistische Darstellungen der Semantik von Verben genommen und führte zum Entstehen der so genannten Ereignissemantik.
In der Psychologie wird das Ereignis als „ein herausragendes, das Erleben tief berührendes Vorkommnis“ beschrieben, das „Gedenken stiftet“ und damit einen Gegensatz zu Struktur und Prozess ausbildet. Das Ereignis ist zwar der Gegensatz zu Struktur und Prozess, wird aber nur deshalb beobachtbar und zum Ereignis, weil es sich von einem Prozess als einem kontrastierenden Hintergrund abheben kann.
Das psychologische Ereignis ist die Erfahrung als das im Gedächtnis registrierte und fortan verfügbare Geschehen einer Situation, in der ein Individuum lebt. Die Speicherung des Ereignisses ist subjektiv und damit im Gedächtnis die Grundlage für Lernprozesse, wie überhaupt für die menschliche Entwicklung grundlegend. Diese Entwicklung (siehe Entwicklungspsychologie) ist ohne Erfahrung(en) (bzw. Ereignisse) nicht denkbar bzw. nicht möglich. Ein menschlicher Organismus ist davon abhängig, Erfahrungen zu machen, insbesondere in der frühen Kindheit; andernfalls erleidet er (Existenz gefährdende) Schädigungen (siehe dazu René A. Spitz).
Im Recht ist das Ereignis ein unbestimmter Rechtsbegriff, für den die Gesetze keine Legaldefinition anbieten, sondern ihn als bekannt voraussetzen. Bei der Berechnung einer Frist hängt deren Anfang oder Ende entweder von einem Ereignis oder einem Zeitpunkt ab (§ 187, § 188 BGB). Im Zahlungsdiensterecht ist nach § 676c BGB ein Haftungsausschluss vorgesehen, wenn eingetretene Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen (höhere Gewalt), auf das diejenige Vertragspartei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
Ansprüche können erlöschen, weil ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist. Dazu gehören die auflösende Bedingung nach § 158 Abs. 2 BGB und der Endtermin bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne von § 163 BGB.
Aber auch der Tod einer Person bei höchstpersönlichen Ansprüchen ist der rechtlich relevante Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Dazu gehören etwa das Erlöschen eines Rechtsversprechens nach § 520 BGB, die Beendigung einer persönlichen Dienstverpflichtung wegen Unübertragbarkeit derselben gemäß § 613 BGB und die Beendigung eines Auftragsverhältnisses nach Auflösung einer Gesellschaft wegen Todes eines Gesellschafters.
In der Relativitätstheorie wird ein durch Ort und Zeit festgelegter Punkt der Raumzeit als Ereignis bezeichnet. Die gesamte Beschreibung der Realität fußt auf diesen Ereignissen – was für einige Interpreten eine Ereignisontologie begünstigt.
In der soziologischen Systemtheorie bezeichnet Ereignis die zeitpunktbezogene, nicht bestandsfähige Einheit der Differenz von Vorher/Nachher in autopoietischen Systemen. Nach dem Ereignis ist etwas anderes möglich als vorher. Genau dieser Unterschied verleiht den Systemelementen trotz fehlender Dauerhaftigkeit ihre operative Anschlussfähigkeit im Zeitablauf. Beispielsweise bestehen mündliche Äußerungen nur zum Zeitpunkt des Sprechens und sind danach sofort wieder vergangen. Haben nacheinander gesprochene Worte eine Anschlussfähigkeit, dann ergeben sie einen zusammenhängenden Satz. Der Satz kann nur dann entstehen, wenn die einzelnen Ereignisse (hier: Worte) keine dauerhafte Existenz haben.
(Spektakuläre) Erfindungen sind positive Ereignisse, weil technischer Fortschritt Veränderungen des menschlichen Verhaltens bewirkt und sie mindestens zur Verbesserung des menschlichen Komforts beitragen.
Negative Ereignisse wie der Untergang der Titanic am 15. April 1912 oder die Terroranschläge am 11. September 2001 sind derart einschneidend, dass sie bei Betroffenen zu traumatischen Erlebnissen führen können.
In der Wahrscheinlichkeitstheorie wird ein Zufallsereignis auch kurz Ereignis genannt und wird in Bezug auf die möglichen Ausgänge oder Ergebnisse eines Zufallsexperiments definiert. Als Ereignis wird eine Zusammenfassung von Ergebnissen bezeichnet, die eine Teilmenge der Ergebnismenge ist und der eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zwischen und zugeordnet werden kann.
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