Eine Gravitationszone ist eine geographisch definierte Region mit einem für diese Region festgelegten Fallbeschleunigungswert. In Europa erfolgt dies gemäß dem europäischen Gravitationszonenkonzept nach WELMEC für eichpflichtige Waagen. Das Gravitationszonenkonzept bietet Herstellern von Waagen die Möglichkeit, Waagen bereits am Herstellungsort für einen beliebigen Einsatzort in Europa zu justieren.
Deutschland, Belgien, Italien, Litauen, Österreich, die Schweiz und Schweden haben national Gravitationszonen mit mittleren Fallbeschleunigungswerten in Abhängigkeit von der Waagengenauigkeit festgelegt.
Die Gravitationszonen für Deutschland sind festgelegt in der „Richtlinie für die Eichung von nichtselbsttätigen Waagen -EA 9-“. Es gibt insgesamt 4 Zonen.
| Zone | Region | Fallbeschleunigung gz |
|---|---|---|
| 1 | Bayern-Süd (Nieder- und Oberbayern, Schwaben) | 9,8070 m/s2 |
| 2 | Baden-Württemberg, Bayern-Nord (Franken, Oberpfalz) | 9,8081 m/s2 |
| 3 | Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen | 9,8107 m/s2 |
| 4 | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein | 9,8130 m/s 2 |
Eichung einer fallbeschleunigungsabhängigen Handelswaage mit einer Höchstlast von 10 kg und einem Eichwert e = 1 g. Der Ort der Justierung sei Athen, der vorgesehene Aufstellungsort Berlin (Zone 4). Die Fallbeschleunigung am Prüfort Athen beträgt 9,800336 m/s2.
Die Waage muss also in Athen bei korrekter Justierung für den Gebrauchs-Ort Berlin unter 10 kg Belastung 9,987 kg anzeigen.