Der Hasenrat (benannt nach Heinrich Has) war eine seit dem 16. Jahrhundert politisch wirksame Versammlung in den süddeutschen Reichsstädten des Heiligen Römischen Reiches.
Das politische Übergewicht der Habsburger als Territorialherren im damaligen Vorderösterreich und Inhaber des deutschen Königtums und Kaisertums im Südwestdeutschland der Reformationszeit hatte auch Konsequenzen für die im schwäbischen Raum reichlich vertretenen Reichsstädte.
Kaiser Karl V. (1519–1556) machte die in den Städten zumeist bestehenden Zunftverfassungen für die Ausbreitung der Reformation verantwortlich. Im Gefolge des Augsburger Interims (1548) zerschlug er daher die bestehenden Ratsverfassungen in Ulm und Augsburg und ersetzte diese durch ihm genehme oligarchisch-patrizische Räte, die sich aus den oft katholisch gebliebenen städtischen Oberschichten rekrutierten. Der kaiserliche Rat Heinrich Has (auch Haas) führte daraufhin 1551/1552 in zwanzig weiteren Reichsstädten diese Art der Ratsverfassung ein.
Danach bestimmte nun der Kleine Rat als Geheimer Rat bzw. Hasenrat das politische Geschehen in der jeweiligen Reichsstadt. Dem Kleinen Rat gehörten auf Lebenszeit bestellte Oligarchen und Patrizier an, bei denen die politische Macht konzentriert war. Der Große Rat, dem auch die Zünfte angehörten, geriet ins Abseits. Die Zünfte wurden mitunter aufgelöst.
Die Hasenräte sollten in den meisten Reichsstädten das Geschehen während der nächsten Jahrhunderte bestimmen. Lediglich in Ulm, Reutlingen, Überlingen und Pfullendorf ging man mit kaiserlicher Genehmigung in den 1570er Jahren zu den alten Ratsverfassungen über bzw. vergrößerte den Rat wieder.
Im September 1551 trafen die kaiserlichen Kommissionäre Dr. Heinrich Has, Georg Späth und Gregor von Nallingen in Heilbronn ein. Sie führten ein kaiserliches Kreditiv (datiert aus Innsbruck) vom 16. November 1551 mit sich, um im Auftrag von Kaiser Karl V. eine neue Regimentsordnung einzusetzen.
Am 13. Januar 1552 wurde auf Hilarii episcopi der alte Heilbronner Rat aufgelöst und der neue Rat offiziell durch Dr. Has eingesetzt. Für die Durchführung der Reform erhielt Has eine Ehrengabe von 100 Goldgulden. Der neu eingesetzte Rat bestand aus drei Kollegien:
Der innere Rat bestand aus 15 Personen, darunter drei Bürgermeister, die abwechselnd je 4 Monate den Ratsvorsitz innehatten, und 12 weiteren Ratsherren. In ihren Händen lag die ganze Regierung und Verwaltung der Reichsstadt. Zur Einführung der neuen Regimentsordnung wurden Peter Feurer (später sein Bruder Wolf Feurer), Wolf Berlin und Peter Ans die dem Rat vorstehenden Bürgermeister. Folgende 12 Ratsherren kamen in den inneren Rat: Ambrosius Becht, Gabriel Wäldner, Philipp Neuffer, Math. Schnepf, Michael Hüngerlin, Philipp Orth, Bernhard Lebküchner, Roch. Leyher, Thomas Schirnagel, Caspar Schnarrenberger, Hieronymus Römer und Conrad Spönlin.
Das Gericht, welches nunmehr vom Rat getrennt war, bestand aus 12 Gliedern. Den Vorsitz hatte stets ein Schultheiß inne, gegen dessen Entscheidungen keine Appellation möglich war. Schultheiß nach der Neuordnung war Wolf Feurer – ihm folgte Christoph Erer.
Der äußere Rat, bestehend aus Bürgern, wurde aus 13 Mitgliedern gebildet. Dieses Gremium sollte offiziell nur in wichtigeren und außerordentlichen Angelegenheiten auf Antrag des inneren Rats zu den Beratungen des letzteren herangezogen werden. Die Zunftmitglieder besaßen damit kaum noch Einfluss auf Entscheidungen gleicher Art.
Die Bürgermeister und Ratsmitglieder wählten sich selbst jährlich neu. Das hatte zur Folge, dass alle Mitglieder des inneren Rats ihre Ämter auf Lebenszeit behielten und nach Dienstalter in die höchsten Ratsstellen hinaufrückten. Die Neubelegung erfolgte immer zu Beginn des Jahres.