
Als Hebezeug (auch Hebewerk) werden Geräte zum Heben und Bewegen von Lasten bezeichnet. Dabei wird die Last – im Gegensatz zu Aufzügen – nicht fest geführt, sondern freischwebend oder mitschwebend gehoben.


Zur Gruppe der Hebezeuge zählen somit eine Vielzahl an Geräten, die zum Anheben und Bewegen von Lasten eingesetzt werden können:
Als Hebezeug gelten bei manchen Autoren auch die Anschlagmittel und -ketten. Die Ketten werden in der Sondergüte Grad 80, Grad 100 und Grad 120 gefertigt, sind mit Prüfzeugnissen dokumentiert und müssen vom Anwender gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Regeln der Berufsgenossenschaft für Holz und Metall (BGHM) vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und in besonderen Fällen (Außerordentliche Prüfung) von Sachkundigen geprüft werden. Ein weiteres Hebezeug ist die Hebegurtschlinge.
Den zur Thematik passenden Beruf nennt man Hebezeugetechniker, der jedoch keine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung darstellt.

Die Entwicklungsgeschichte reicht bis zur Zeit des Pyramidenbaus und weiter in die Steinzeit zurück. Zu Dokumentationszwecken entstand in Herbede das Hebezeug-Museum. Einer der ältesten Hersteller von Hebezeugen ist J.D. Neuhaus, ein traditionsreiches Unternehmen aus Witten, Deutschland, das bereits seit 1745 Hebezeuge produziert.