Kreishauptmann ist die historische Bezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten. Er war Vorsteher einer Kreishauptmannschaft etwa in Bayern, in Sachsen oder in Österreich ob der Enns (heute Oberösterreich).
Die Verwaltungskreise in Sachsen existierten ab dem 1. Januar 1874. Ab dem 1. Januar 1939 wurde der Kreishauptmann in Sachsen zum Regierungspräsidenten (analog zum Amtshauptmann, welcher Landrat wurde). Ihm unterstanden die Amtshauptmannschaften seines Kreises.
In Sachsen bestanden folgende Kreishauptmannschaften:
In Preußen gab es diese Funktion zumindest in der Provinz Hannover.
Die deutschen Verwalter im besetzten Polen verwendeten im sogenannten Generalgouvernement die Amtsbezeichnung Kreishauptmann für den obersten zivilen Verwalter eines Landkreises und in Analogie dazu die Bezeichnung Stadthauptmann für eine kreisfreie Stadt. Für die Kreisverwaltung im eingegliederten Wartheland wurde die deutsche (preußische) Bezeichnung Landrat verwendet.
Die Amtsbezeichnung der Regierungspräsidenten der tschechischen Regionen (krajský hejtman) wird in Österreich meist mit Kreishauptmann übersetzt, da dies den dortigen Begrifflichkeiten (Bezirkshauptmann/Landeshauptmann) mehr entspricht.