Henning Tappe (* 1975 in Münster) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität zu Köln.
Tappe studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster, wo er 2000 sein Erstes Juristisches Staatsexamen ablegte. Anschließend war er am Münsteraner Lehrstuhl von Dieter Birk als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Sein Referendariat leistete Tappe am Kammergericht Berlin ab und bestand 2004 das Zweite Staatsexamen. 2008 wurde er in Münster mit einer haushaltrechtlichen Arbeit zum Dr. iur. promoviert. Vier Jahre später schloss er auch seine Habilitation mit einer Arbeit über die Begründung von Steuergesetzen ab und erhielt die Venia legendi für die Fächer Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht.
2013 wurde Tappe ordentlicher Professor für Öffentliches Recht am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück. 2014 wechselte er auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht der Universität Trier, den er seitdem innehat. Einen Ruf an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer lehnte er 2020 ab. 2025 erhielt Tappe einen Ruf auf die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln zum 1. April 2026, den er annahm.
Tappes Forschungsschwerpunkte liegen vor allem im Steuerrecht, insbesondere in dessen verfassungsrechtlichen und internationalen Bezügen, und dem Finanzrecht. Hier wiederum konzentriert er sich vor allem auf das Haushaltsrecht, das Staatsschuldenrecht und das Recht des Finanzausgleichs. So kommentiert er im von Christoph Gröpl herausgegebenen Fachkommentar zur Bundeshaushaltsordnung weite Teile.
| Personendaten | |
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| NAME | Tappe, Henning |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer |
| GEBURTSDATUM | 1975 |
| GEBURTSORT | Münster |