Herbert Wille

Herbert Wille (1991)

Herbert Wille (* 16. Januar 1944 in Balzers) ist ein liechtensteinischer Jurist und Politiker (FBP). Er war von 1986 bis 1993 als Regierungschef-Stellvertreter Mitglied der Regierung des Fürstentums Liechtenstein.

Biografie

Wille studierte Rechtswissenschaft in Freiburg im Üechtland und promovierte 1972. 1970 bis 1986 war er als Ressortsekretär Regierungssekretär-Stellvertreter in der liechtensteinischen Regierung tätig. 1986–1993 war er Regierungschef-Stellvertreter in der Regierung Hans Brunharts und zuständig für die Ressorts Inneres, Justiz sowie Kultur, Jugend und Sport und auch Land-, Forstwirtschaft und Umwelt.

1993 war Wille in eine Kontroverse mit Fürst Hans-Adam II. verwickelt, nachdem er in einem Vortrag den Vorrang des Staatsgerichtshofs vor dem Fürsten bei der Auslegung der liechtensteinischen Verfassung bei Streitigkeiten zwischen Fürst und Landtag vertreten hatte. 1993 wurde Wille zum Vorsitzenden des Verwaltungsgerichtshofs Liechtenstein, damals als Verwaltungsbeschwerdeinstanz (VBI) bezeichnet, ernannt. Hans Adam II. teilte ihm im Februar 1995 mit, dass er ihn nicht mehr für ein öffentliches Amt ernennen werde. Die neuerliche Wahl Willes durch das Parlament fand im Frühling 1997 mit dem knappsten aller denkbaren Resultate (13:12) statt. Die Ernennung durch den Fürsten unterblieb allerdings wie angekündigt. Wille legte daraufhin 1995 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Die Beschwerde wurde 1999 geschützt.

Seit 1993 war Wille Forschungsbeauftragter für Recht am Liechtenstein-Institut, wo er über das liechtensteinische Recht forschte. Er publizierte insbesondere zu Verfassungs- und Verwaltungsrecht Liechtensteins. Er war von 1993 bis 2003 auch Lehrbeauftragter an der Universität Innsbruck. Er war von 1970 bis 1972 Präsident der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft und 1980 bis 1985 des Ornithologischen Vereins Balzers.

Zu seinem 70. Geburtstag im Januar 2014 wurde Wille mit einer Festschrift geehrt, sein praktisches Berufsverbot als Richter durch den Fürsten wurde bei der Berichterstattung von der liechtensteinischen Presse jedoch weitgehend ausgeklammert. Guido Meier, ein Parteifreund Willes von der Fortschrittlichen Bürgerpartei in Liechtenstein, kritisierte das Verhalten der lokalen Presse in einem Leserbrief als bedauerliche Realität in Liechtenstein. Der Fürst hielt dazu in einem Leserbrief fest, dass er Wille deshalb nicht mehr ernannt habe, weil dieser «mir gegenüber nachdrücklich im Gespräch erklärt hat, er fühle sich an die bestehende Verfassung nicht gebunden, da sie seiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäss ist.» Dem widersprach allerdings der Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein und wies auf den Auslöser des damaligen fürstlichen Zorns hin, nämlich die in einem Vortrag von Wille geäusserte Meinung zur Auslegung des damaligen Art. 112 LV.

Unter dem Titel «Die liechtensteinische Staatordnung» publizierte er zuletzt 2015 ein Standardwerk zu Verfassungs- und Verwaltungsrecht Liechtensteins.

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Publikationen

Einzelnachweise

  1. ↑ HUDOC - European Court of Human Rights. Abgerufen am 4. Mai 2025.
  2. ↑ Wille, Herbert. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online. Abgerufen am 18. August 2026.
  3. ↑ Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive : Festschrift zum 70. Geburtstag von Herbert Wille. Liechtenstein-Institut, 2014, ISBN 978-3-7211-1092-0.
  4. ↑ Lesebuch zur Herstellung von Gegenwart Jahrbuch 8 | 2014 des Literaturhauses Liechtenstein, 2014.
  5. ↑ Willes letztes grosses Werk? In: Liechtensteiner Vaterland. 27. August 2015, abgerufen am 18. August 2026.